Saarbrücken / St Ingbert RHEINPFALZ Plus Artikel Ärzte wegen falscher Krebsdiagnosen angeklagt

Zwei St. Ingberter Pathologen werden angeklagt, weil sie fehlerhafte Krebs-Diagnosen lieferten. Ein 55-Jähriger soll an den Folg
Zwei St. Ingberter Pathologen werden angeklagt, weil sie fehlerhafte Krebs-Diagnosen lieferten. Ein 55-Jähriger soll an den Folgen der Falschbehandlung gestorben sein. Die Grafik zeigt das Modell einer Tumorzelle.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Ärzte aus St. Ingbert erhoben. Den Pathologen wird vorgeworfen, mit falschen Diagnosen die Falschbehandlung von Patienten ausgelöst zu haben. Ein 55-Jähriger sei an den Folgen gestorben.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 12. Oktober Anklage gegen zwei Pathologen aus St. Ingbert erhoben. Die Ärzte sollen bei Labor-Untersuchungen fachärztliche Standards nicht eingehalten und falsche Diagnosen erstellt haben. Aufgrund dieser Fehler seien Patienten falsch behandelt worden. Ein 55-jähriger Mann sei an den Folgen einer unnötigen Operation gestorben, so die Staatsanwaltschaft.

Dem Angeschuldigten Dr. H. wird gefährliche Körperverletzung in einem Fall sowie in zwei Fällen schwere Körperverletzung, in einem weiteren Fall sogar Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Dem zweiten Arzt, Dr. P., wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen vor.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat Dr. H. ein pathologisches Institut in St. Ingbert betrieben, in dem der Arzt Dr. P. angestellt war. Von Februar 2017 bis März 2019 sollen die Ärzte bei der Untersuchung von Gewebeproben gravierende Fehldiagnosen erstellt haben.

Infolge dieser Fehler seien die betroffenen Patienten ohne tatsächliche Indikation behandelt und gesundheitlich erheblich beeinträchtigt worden. Die Pathologen haben laut Staatsanwaltschaft Krebserkrankungen festgestellt, die es nicht gab. So habe Dr. P. fälschlicherweise Myome diagnostiziert, weshalb bei zwei Patienten grundlos die Prostata entfernt worden sei. Nach den Falschdiagnosen von Dr. H. seien in fünf Fällen Teile des Darms, des Oberkiefers und des Gaumens entfernt worden und grundlos eine Chemotherapie durchgeführt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Ein Patient starb an den Folgen einer unnötigen OP

Einer der Patienten soll 2018 im Alter von 55 Jahren an den Komplikationen einer unnötigen OP verstorben sein. Während Dr. P. lediglich sorgfaltswidrig gehandelt haben soll, bestehe nach dem Ergebnis der Ermittlungen gegen Dr. H. der Verdacht, „dieser habe im Bewusstsein eigener Erkrankungen und zu hoher Arbeitsbelastung die Erstellung von Fehldiagnosen mit den entsprechenden Weiterungen billigend in Kauf genommen und somit vorsätzlich gehandelt“.

In Gang kam das Verfahren nach einer Strafanzeige des Winterbergklinikums in Saarbrücken. Laut Staatsanwaltschaft haben sich beide Ärzte bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Die Beweisführung vor der Großen Strafkammer des Saarbrücker Landgerichts soll durch Zeugen, Sachverständigengutachten und die Vorlage von medizinischer Unterlagen erfolgen. Weil es weitere Verdachtsfälle gebe, die jedoch nicht Gegenstand dieser Anklage seien, werden die Ermittlungen gegen die beiden Pathologen fortgeführt, so die Staatsanwaltschaft.

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