Fussgönheim Zukunft der Schulsozialarbeit ungewiss

Eltern und Schulleitung wünschen sich eine Fortsetzung der Schulsozialarbeit.
Eltern und Schulleitung wünschen sich eine Fortsetzung der Schulsozialarbeit.

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit in der Grundschule Schillerschule in Fußgönheim hat die Mitglieder des Ortsgemeinderats bereits mehrfach beschäftigt. Nun hat die Vorsitzende des Schulelternbeirats dem Gremium eine Unterschriftenliste überreicht, mit der die Fortsetzung der Schulsozialarbeit gefordert wird.

Seit Januar 2022 gibt es an der Fußgönheimer Schillerschule Schulsozialarbeit. Möglich wurde dies durch ein Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz. Nach Angaben von Bürgermeister Jochen Schubert (FWG) zahlt das Land für den Zeitraum Januar 2022 bis August 2023 einen Betrag von rund 17.300 Euro. Die Gemeinde Fußgönheim beteilige sich mit etwa 1900 Euro an den Kosten. Der Zuschuss ist befristet bis zum Ende des derzeitigen Schuljahres, das Förderprogramm des Landes gebe es inzwischen nicht mehr, sagte Schubert weiter.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte Schulleiterin Martina Hauck vor dem Gemeinderat dafür plädiert, dass die Schulsozialarbeit über das Ende des Schuljahres hinaus fortgesetzt werden soll. Mit ihrer Forderung hatte Hauck jedoch keinen Erfolg. In einer ausführlichen Diskussion äußerte sich die Mehrheit der Ratsmitglieder dahingehend, dass die Gemeinde die Schulsozialarbeit an der Grundschule nicht allein zahlen kann und will.

„Das ist Aufgabe des Landes“

Es wurde mehrfach betont, dass Schulsozialarbeit Aufgabe des Landes sei. Man einigte sich schließlich darauf, dass zum Ende des Schuljahres nochmals über eine Fortsetzung der Schulsozialarbeit an der Grundschule gesprochen werden soll.

Ortsbürgermeister Schubert teilte den Elternvertretern in der jüngsten Ratssitzung mit, dass das Thema für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderats vorgesehen sei. Der Schulsozialarbeiterin sei inzwischen gekündigt worden, dies sei erforderlich gewesen, um die Kündigungsfrist einzuhalten.

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