Dudenhofen
Wohnpark: Ortsgemeinde verzichtet auf Klage
Um das Wohnprojekt hat es in den vergangenen Monaten immer wieder Diskussionen gegeben. Die Ortsgemeinde hatte die vier Gebäude, für die nicht nur eine alte Villa der früheren Firma Walter, sondern auch etliche alte Bäume weichen mussten, unter anderem unter der Prämisse genehmigt, dass der Investor mindestens sechs der 28 Wohnungen „sozialverträglich“ vermietet. Doch dann bot der Investor sämtliche Wohnungen zum Kauf an – für Preise ab rund 400.000 Euro. Ortsbürgermeister Jürgen Hook (SPD) hatte in der Vergangenheit bereits berichtet, dass es neben zwei städtebaulichen Verträgen eine „freie Vereinbarung“ mit dem Investor gebe. In dieser sei die Pflicht zur sozialverträglichen Vermietung geregelt. Hook hatte außerdem immer wieder betont, dass sich die Gemeinde juristisch gegen den vermeintlichen Bruch der Vereinbarung wehre.
Doch wie der erste Beigeordnete Reinhard Burck (Grüne), der Hook derzeit vertritt, mitteilt, sei die Angelegenheit für die Ortsgemeinde juristisch mittlerweile abgeschlossen. Bereits vor einigen Tagen war die FWG-Fraktion, die Einsicht in die mit dem Investor getroffenen Vereinbarungen genommen hatte, zu dem Ergebnis gekommen, dass dessen Position, alle Wohnungen verkaufen zu dürfen, rechtlich nicht angreifbar sei. In der jüngsten Ratssitzung stellte die CDU-Fraktion nun eine Anfrage zu dem Thema. Burck gab darauf eine Antwort der Verwaltung wieder. Demnach sei eine Rechtsanwältin Anfang September des vergangenen Jahres damit beauftragt worden, die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen. Das Ergebnis liege inzwischen vor. Demnach seien die Chancen der Ortsgemeinde, eine Vermietung der Wohnungen zu erzwingen, gering.
Doch Vermietung möglich?
An die Empfehlung der Rechtsanwältin will sich die Ortsgemeinde halten, wie Burck auf Anfrage bestätigt. „Wir wären schlecht beraten, wenn wir klagen“, sagt er. Eine Prüfung der freien Vereinbarung durch einen von der Gemeinde beauftragten Juristen habe es vor deren Abschluss nicht gegeben, teilt er mit. Andererseits sei der Gemeinde auch kaum ein Schaden entstanden. Die Prüfung durch die Rechtsanwältin im vergangenen Jahr hat laut Verwaltung 226,10 Euro gekostet. Die Summe sei über den Gesamthaushalt der Ortsgemeinde gedeckt worden.
Die CDU, welche die Anfrage gestellt hat, kritisiert, dass der Bürgermeister zuletzt noch von einer juristischen Klärung der Angelegenheit sprach, auch wenn bereits seit Monaten klar ist, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Ansonsten ist die Causa Wohnpark mit der Antwort nun auch für die CDU abgeschlossen: „Wir wissen jetzt, dass es so ist und werden nicht groß weiter nachhaken“, sagt Fraktionsvorsitzender Marcus Mönig gegenüber der RHEINPFALZ. Seiner Partei sei wichtig, dass mit dem gemeindeeigenen Grundstück im Baugebiet „In den dreißig Morgen“ nicht ein ähnlicher Fehler mit einem anderen Investor passiere.
Beigeordneter Burck hat im übrigen trotz der Einschätzung der Juristin die Hoffnung nicht ganz aufgegeben, dass die Wohnungen doch noch günstig vermietet werden. Eine Chance darauf sieht er für den Fall, dass der Investor die Wohnungen nicht zu seinen Preisvorstellungen verkaufen kann.
