Rhein-Pfalz Kreis Wo künftig Sofas statt Traktoren stehen

In der Hauptstraße (unser Bild) darf eine Scheune in Wohnungen umgebaut werden. Knifflig wird es bei einem Fall in der Hinterstr
In der Hauptstraße (unser Bild) darf eine Scheune in Wohnungen umgebaut werden. Knifflig wird es bei einem Fall in der Hinterstraße.

Wo früher Pferdegespanne und Traktoren parkten, könnten künftig Sofas stehen. Mehrere Hausbesitzer haben in diesem Jahr schon angefragt, ob sie die Scheunen umnutzen dürfen. Unstrittig ist es in einem Anwesen in der Hauptstraße: Dort sollen zwei Wohneinheiten eingerichtet werden, außerdem eine Garage mit vier Stellplätzen sowie Parkplätzen im Hof. Der Bauausschuss gab einstimmig grünes Licht. Dafür werden sich die Lokalpolitiker in den kommenden Monaten noch mit einem anderen Fall intensiver beschäftigen müssen. Während sich umgebaute Scheunen in Teilen der Hauptstraße gut einfügen, wird es in der Hinterstraße knifflig – vor allem zwischen Lochgasse und Turmstraße. „Wenn wir für den Einzelfall jetzt eine Lösung finden, packen wir es für den ganzen Bereich“, sagt Sabine Josy, Bauamtsleiterin der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim. Wo liegt das Problem? Der Parkplatzbedarf und der zunehmende Verkehr sind Argumente, mit denen der Rhein-Pfalz-Kreis den Gemeinden von einer Verdichtung im historisch gewachsenen Ortskern abrät (wir berichteten). Aber das ist nur ein Grund. Da es für den historischen Ortskern keinen Bebauungsplan gibt, müssen sich die Bauvorhaben an der Umgebung orientieren, und es wird einzeln darüber entschieden nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs. Das könne Präzedenzfälle schaffen, warnt der Kreis. Einen Bauantrag in der Hinterstraße hatte der Kreis daher abgelehnt. Das Umnutzen werte zwar das Ensemble auf und helfe beim Erhalt der städtebaulichen Struktur, müsse aber abgestimmt werden. Und selbst wenn ein Anwesen nur in der erweiterten Denkmalzone liege, müsse „das Gesamtbild erhalten bleiben“, schrieb die Denkmalbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises als Antwort auf den Bauantrag in der Hinterstraße. Der Kreis wollte bisher auch keine Ausnahmen erlauben. Das Baugesetzbuch lässt in Paragraf 34 Absatz 3a allerdings Abweichungen zu. Das missverstehe der Kreis, meinte der Gemeinde- und Städtebund in seinem Schreiben ans Bauamt der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim Anfang Juni. Wenn sich ein Vorhaben nicht ganz ins Bild einfüge, könne das ausnahmsweise zugelassen werden. Die Grenze für Ausnahmen sei „erst dort zu ziehen, wo durch die Abweichung für die Nachbarn unzumutbare Beeinträchtigungen entstehen oder wo öffentliche Belange unzumutbar“ werden. Strittig war auch die Frage, ob Hinterhofgebäude abgerissen werden dürfen. Das Anwesen in der Hinterstraße liegt in der erweiterten Denkmalschutzzone. Alte Nebengebäude im rückwärtigen Teil dürfen nicht einfach abgerissen werden, antwortete die Kreisverwaltung auf den Bauantrag in der Hinterstraße. Wenn neu gebaut werde, dann an derselben Stelle und in der Größe der abgerissenen Gebäude, da die gewachsene Struktur mit den Hinterhofscheunen erhalten bleiben soll. Dem widerspricht der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Nur der Abriss oder das Umgestalten von Gebäuden, die „im öffentlich-sichtbaren Bereich“ liegen, müssen laut Rechtsverordnung für die Denkmalzone mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden. Das treffe hier nicht zu und müsse daher vom Kreis genauer begründet werden, fordert Ralf Bitterwolf vom Städtebund in dem Schreiben. Was kann die Gemeinde nun tun? Bauamtsleiterin Sabine Josy arbeitet an einer Lösung in Absprache mit der Kreisverwaltung und will sie Ende August in der nächsten Bauausschusssitzung präsentieren. Wie bereits berichtet, empfiehlt der Kreis, dass die Gemeinden stärker und gezielter planen, wie sie den Ortskern künftig gestalten wollen. Das sei mit einem einfachen Bebauungsplan möglich. Die Hausaufgaben, die damit auf die Ortsgemeinde Lambsheim warten, hat Bauamtsleiterin Sabine Josy in der Vorlage für den letzten Bauausschuss bereits aufgelistet: Die Gemeinde muss überlegen, ob sie einen einfachen Bebauungsplan aufstellt, dort, wo sich umgenutzte Scheunen nicht einfügen. Für das gesamte Gebiet der Denkmalzone müsse dann die hintere Baugrenze festgelegt werden, und das müsse dann strikt eingehalten werden, warnte Bauamtsleiterin Josy. Über die Anzahl der Wohnungen im Hof und die Anzahl der Stellplätze müssen sich die Lokalpolitiker nun nach der Sommerpause außerdem Gedanken machen. Und sie müssen sich fragen, ob sie wollen, dass alte Gebäude durch ähnliche neue ersetzt werden müssen. Dann gehe jedoch sehr viel Handlungsspielraum verloren.

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