Rhein-Pfalz Kreis Weniger Zoff bei Zuschüssen
Mitarbeiter im Kreishaus und im Jobcenter haben jetzt eine wichtige Arbeitsgrundlage auf dem Tisch. Es ist eine Art Mietspiegel, anhand dessen sie entscheiden können, ob Mietkosten als Teil der Sozialleistungen angemessen sind.
Wenn die Mitarbeiter im Kreishaus oder beim Jobcenter die Miete, die ein Leistungsempfänger zahlen muss, für zu hoch halten und einen Antrag ablehnen, entbrennt nicht selten ein Rechtsstreit. Um Sozialhilfeanträge kümmert sich ein Team von Sachbearbeitern in der Kreisverwaltung, um Hartz-IV-Anträge die Kollegen vom Jobcenter. Geht ein Fall vors Sozialgericht, müssen sie sich rechtfertigen: Wann ist eine Miete angemessen? Wann ist sie es nicht? Bislang hat ihnen dafür eine belastbare Grundlage gefehlt. Doch die gibt es jetzt in Form einer Tabelle, die bei der Bearbeitung von Anträgen für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Beispiel: Nicht höher als 383 Euro darf der monatliche Mietpreis für eine Single-Wohnung liegen, die unter die Mietkategorie I fällt. Das heißt, sie hat eine Adresse in Bobenheim-Roxheim, den Verbandsgemeinden Lambsheim-Heßheim und Dannstadt-Schauernheim, in Schifferstadt oder Böhl-Iggelheim. Etwas mehr, nämlich 386,50 Euro, darf es bei gleicher Wohnungsgröße in den übrigen Kreisgemeinden sein, die unter die Mietkategorie II fallen. In Mutterstadt, Limburgerhof und den Verbandsgemeinden Maxdorf, Rheinauen und Römerberg-Dudenhofen sind Wohnungen generell etwas teurer. Gerechnet wird mit der Brutto-Kaltmiete, die alle Nebenkosten enthält – außer den Heizkosten. Meldet eine vierköpfige Familie Bedarf an, geht es drei Spalten weiter in der Tabelle: Die Brutto-Kaltmiete darf in der Kategorie I maximal 634 Euro betragen, in der Kategorie II höchstens 652,50 Euro. Mehr ist nicht drin. Es soll ja angemessen bleiben. „Angemessen ist ein zunächst unbestimmter Rechtsbegriff, der durch die Rechtsprechung näher bestimmt wird“, erläutert Heribert Werner, der den Fachbereich Soziales im Kreishaus leitet. Sprich: Er wird in der Praxis konkret. Und der Praxis sollen nun die Zahlen in der Tabelle helfen. Erarbeitet hat die Richtwerte die Firma Analyse-Konzepte. Dazu hat sie den Rhein-Pfalz-Kreis in zwei Bereiche eingeteilt: Ähnlich strukturierte Gemeinden wurden zusammengefasst. Daraus ergeben sich die beiden Mietkategorien. Mitarbeiter der Firma haben außerdem analysiert, wie hoch überhaupt die Nachfrage nach günstigem Wohnraum ist, und haben gegenübergestellt, was der Markt im Kreis so hergibt. Dazu haben sie Wohnungsunternehmen und private Vermieter befragt sowie Wohnungsanzeigen im Internet, in den Amtsblättern und Zeitungen ausgewertet. „Es ist kein Mietspiegel im klassischen Sinn, was wir da haben“, sagte Landrat Clemens Körner (CDU), als die Ergebnisse im Kreisausschuss vorgestellt wurden. Denn völlig außer Acht gelassen worden sei bei der Erhebung beispielsweise, was im gehobenen Wohnungsmarktsegment verlangt wird. Und was nach Körners Meinung auch nicht geht: von den Ergebnissen ableiten, ob der Kreis mehr sozialen Wohnraum braucht. Allerdings: Die Tabelle bildet nicht nur angemessene Brutto-Kaltmieten ab, sondern auch dazu passende Angebote. Also was ist im Kreis tatsächlich zu einem angemessenen Mietpreis zu haben – von kleinen bis großen Wohnungen. Nimmt man etwa all die Anzeigen für Single-Wohnungen und zieht von diesen die Angebote ab, die teurer sind als die in Mietkategorie I erlaubten 383 Euro, lautet das Ergebnis: Mit 41 Prozent ist das Angebot an freien Single-Wohnungen zu einem angemessenen Preis ganz gut. Allerdings – das bezeugt die Auswertung von des Unternehmens Analyse-Konzepte ebenfalls – gibt es für solche Wohnungen auch eine sehr starke Nachfrage. Doch fürs Einschätzen von Angebot und Nachfrage ist die Tabelle nicht in erster Linie gedacht – wichtiger sind die Richtwerte für angemessene Mietpreise. Damit wird ab sofort gearbeitet. Anträge ab dem 1. Januar sollen danach beschieden werden.