Rhein-Pfalz Kreis Wehrleute bekommen mehr Geld
Dannstadt-Schauernheim. Die Brandbekämpfer in allen Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim sollen finanziell gleichbehandelt werden und für ihre Einsätze grundsätzlich eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Diesem Anliegen der Wehrleitung ist der Verbandsgemeinderat in der Sitzung am Donnerstag gefolgt, indem er die Hauptsatzung geändert hat.
Über die nun beschlossene Neuregelung sei schon länger nachgedacht worden, sagte Verbandsbürgermeister Stefan Veth (CDU). Denn das Aufgabenspektrum der ehrenamtlichen Feuerwehrleute, vor allem der Wehrleiter, sei in den zurückliegenden Jahren immer vielfältiger und umfangreicher geworden. Nach Angaben der Verwaltung wurde aus diesem Grund auch schon in der Verordnung für die Feuerwehrentschädigung die Option geschaffen, bestimmte Aufgaben auf entsprechend qualifizierte Brandbekämpfer zu übertragen und diese dafür angemessen zu bezahlen. Als Beispiele werden Feuerwehrmänner und -frauen genannt, die für die Informations- und Kommunikationstechnik oder die Alarm- und Einsatzpläne verantwortlich sind. Jugendwarte und Ausbilder zählen ebenfalls dazu. Außerdem sei der Bedarf an Gerätewarten gestiegen. Denn die Feuerwehren seien inzwischen umfangreicher ausgestattet. Die verschiedenen Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge – mittlerweile sind auch welche des Gefahrstoffzugs des Rhein-Pfalz-Kreises in der Kommune stationiert – müssten regelmäßig geprüft und gewartet werden. Auf die Verbandsgemeinde kommen durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung jährliche Mehrkosten von rund 17.000 Euro zu. Bisher wurden circa 20.500 Euro im Jahr gezahlt, fortan wird laut Verwaltung mit 37.500 Euro gerechnet. Zugleich sieht der überarbeitete Paragraf 11 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde, der die Entschädigung der Feuerwehrleute regelt, nun keine festen Geldbeträge mehr vor. Stattdessen werden die Wehrleute auf Grundlage der Feuerwehrentschädigungsordnung bezahlt, heißt: Je nach Dienstgrad erhalten sie einen Anteil von einem festgelegten Höchstbetrag. „So wird die unterschiedliche Behandlung der Wehren aufgehoben“, hob SPD-Fraktionschef Uwe Schölles hervor. Weiterer Vorteil: Bei Änderungen der Feuerwehrentschädigungsordnung oder des Landesreisekostengesetzes müssen nicht jedes Mal einzelne Beträge angepasst werden wie bisher. Auch neu: Einsatzgelder werden nicht mehr einmal im Jahr an die jeweiligen Fördervereine überwiesen, sondern nach jedem Einsatz direkt an die Feuerwehrleute. Das gilt ausdrücklich auch für Brandsicherheitswachen. |mamü