Rhein-Pfalz-Kreis
Was Temposünder ausbremsen kann
Fred Benkert ist Mitglied der Tura Otterstadt und sitzt regelmäßig im Sportheim mit seinen Fußballkameraden zusammen. Wenn sie sich dort „nicht nur ein paar Minuten, sondern längere Zeit“ aufhalten, wie er sagt, bekämen sie mit, das auf der angrenzenden Kreisstraße 23 zu schnell gefahren werde. Die K23 verläuft relativ gerade am Otterstadter Ortsrand entlang Richtung Reffenthal. Das Naherholungsgebiet ist auch der Grund, warum vor allem am Wochenende und im Sommer besonders viel auf der Straße los ist. Benkert spricht davon, dass sich viele nicht an die höchstens erlaubten 50 Stundenkilometer hielten. Es seien nicht nur Autos, sondern auch Lastwagen und Motorräder, die zu schnell führen, hat der 69-Jährige beobachtet.
Auch Sandra Knoch erlebt häufig, dass zu schnell gefahren werde. Sie spricht von Tempo 70 bis 100, mit dem manche Fahrzeuge unterwegs seien. „Mich wundert, dass noch nichts passiert ist“, sagt die 42-Jährige. Knoch und Benkert glauben, dass Radarkontrollen dabei helfen könnten, die Autofahrer dazu zu bringen, langsamer zu fahren. „Wenn es sich auf den Geldbeutel auswirkt, dann merken es die Leute und halten sich dran“, sagt der Otterstadter. Als das Thema zuletzt auf Antrag der BIO-Fraktion im Verkehrsausschuss aufkam, sagte Beigeordneter Jürgen Zimmer (parteilos), dass statt der Polizei künftig die Kreisverwaltung innerörtliche Geschwindigkeitskontrollen übernehmen will.
Kreis will blitzen
Dafür muss jedoch erst eine Landesverordnung geändert werden. Die Kreisverwaltung rechnet damit, dass dies zu Beginn des kommenden Jahres geschieht. „Die Kreisgemeinden hatten sich gewünscht, dass im innerörtlichen Bereich mehr Kontrollen stattfinden, die die Polizei aus Kapazitätsgründen beziehungsweise anderer Schwerpunktsetzung nicht leisten kann“, teilt Kreissprecherin Kornelia Barnewald auf Anfrage mit. Nach ihren Angaben will der Kreis eine Messanlage, ein Fahrzeug sowie die notwendige technische Ausstattung kaufen. Zu den Kosten konnte sie sich noch nicht äußern, weil derzeit das Vergabeverfahren für die Anschaffung laufe. Für die Festsetzung der Bußgelder sei die Kreisverwaltung zuständig, dafür wird laut Barnewald eine Vollzeitstelle geschaffen. Zudem sollen Personen angestellt werden, die das Messgerät aufstellen und bedienen, wofür sie entsprechend geschult werden müssen, sagt Barnewald.
Wann und wo das Tempomessgerät zum ersten Mal zum Einsatz kommt, ist noch unklar. Die Gemeinden können Standorte melden, die nach unterschiedlichen Kriterien auszuwählen sind. Dazu zählt die Kreisverwaltung etwa, dass die Verkehrssicherheit in der Straße gesteigert werden soll, Stellen, an denen sich Unfälle häufen, aber auch Umwelt- und Lärmschutzaspekte. Wie lange das Messgerät an einem Standort bleibt, hängt laut Barnewald davon ab, ob und in welchem Umfang Verstöße festgestellt werden. Möglich seien wenige Stunden andauernde bis hin zu ganztägigen Kontrollen, sagt sie. Auf die Frage, wie oft jede Kreisgemeinde im Jahr mit dem Messgerät rechnen kann, heißt es, dass „die zahlreichen potenziellen Messpunkte im Bezug auf die Auswahlkriterien bewertet und ständig auch in Abstimmung mit den Gemeinden aktualisiert werden“.
Radweg und Verkehrsbremse
Zu schnelle Verkehrsteilnehmer sind überall ein Thema. Auch in Harthausen klagen Bewohner der Schwegenheimer Straße über „Geschwindigkeitsüberschreitungen rund um die Uhr“. Die Straße, auf der 50 Kilometer pro Stunde erlaubt sind, führt wie in Otterstadt schnurgerade in die Ortsgemeinde hinein. Gemäß den Plänen des Landesbetriebs Mobilität (LBM) soll dort im Zuge des vorgesehenen Radwegebaus ein nach Osten verschwenkter Fahrbahnteiler gebaut werden, der die Autofahrer bremsen und den Fahrradfahrern die Möglichkeit bieten soll, die Straße sicher zu überqueren.
Wann mit dem Bau begonnen werden kann, ist allerdings noch unklar. Das hat eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Michael Wagner (CDU) ergeben. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) teilte ihm mit, dass derzeit die Unterlagen für das zur Baurechtsbeschaffung erforderliche Planfeststellungsverfahren vorbereitet würden. Ziel sei es, dieses Verfahren im kommenden Jahr zu beantragen.
Der Wunsch nach einem Radweg entlang der Landesstraße 537 ist bereits 26 Jahre alt. Als Gründe, warum sich die Planungen derart verzögert haben, führt Wissing die Komplexität des Vorhabens an. In Schwegenheim muss ein Pumpwerk verlegt werden, was aufgrund unterschiedlicher Kostenträger und -beteiligungen abstimmungsintensiv sei. Erschwernisse seien auch die Gasversorgungsleitungen zwischen den beiden Dörfern und die Oberflächenentwässerung bei dafür schwierigen Bodenverhältnissen. Verzögerungen durch die Pandemie seien ebenfalls nicht auszuschließen, heißt es von der Landesregierung.
Zur Sache: Wann Straßen verengt oder verschwenkt werden
Wenn Straßen nicht schnurgerade verlaufen, sondern verengt oder verschwenkt sind, müssen Autofahrer langsamer fahren. Martin Schafft, Dienststellenleiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Speyer, erklärt auf Anfrage, was die Voraussetzungen für solche Straßenveränderungen sind.
Maßgeblich sei die Situation vor Ort. Beachtet werden die Sichtverhältnisse, der eventuelle Querungsbedarf, das Verkehrsaufkommen, das Unfallgeschehen und die gemessenen Geschwindigkeiten. Bei Unfällen sei vor allem die Häufigkeit entscheidend. „Einzelne Unfälle, auch schwere, fallen weniger ins Gewicht“, sagt Schafft. Bei der Geschwindigkeit sei das Tempo maßgebend, das vom „Großteil der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird“, was nicht mit der Durchschnittsgeschwindigkeit verwechselt werden dürfe. Die Höchstgeschwindigkeit spiele nur eine untergeordnete Rolle. Dies stehe im Gegensatz zur Beurteilung durch Anwohner, deren Fokus üblicherweise auf den Rasern liege, sagt Schafft.
Die Kosten für Fahrbahnverengungen oder -verschwenkungen hängen ihm zufolge stark von der örtlichen Situation ab. Den Einbau von provisorischen Elementen beziffert er mit rund 10.000 Euro. Diese Elemente werden jedoch üblicherweise als Langzeittest oder Übergangslösung genutzt, weil die Wartung aufwendig sei und sie weniger ansehnlich seien, sagt der LBM-Dienstellenleiter.
Ein permanenter Umbau als wechselseitige Fahrbahnverengung koste rund 40.000 Euro. Dafür benötige es allerdings eine Planung und ein aufwendiges Vergabeverfahren, was mit einem hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden sei, sagt Schafft. Deshalb strebt der LBM an, Fahrbahnverengungen zu bauen, wenn sowieso große Straßenbaumaßnahmen anstehen.
Eine Fahrbahnverschwenkung mit Fahrbahnteiler sei an sich bereits ein großes Projekt – Schafft beziffert die Kosten auf rund 300.000 Euro –, da tief in die Straße eingegriffen werde und umliegendes Gelände, Wege und Einmündungen angepasst werden müssten. Dafür müssten Grundstücke erworben werden, zudem sei ein aufwendiges Baurechtsverfahren inklusive damit verbundener Planungen und Gutachten erforderlich, verdeutlicht der LBM-Dienststellenleiter.
Die Kosten für die drei Möglichkeiten trägt der Baulastträger der Straße – also der Bund (Bundesstraße), das Land (Landesstraße) oder der Kreis beziehungsweise die Stadt (Kreisstraße).
Kommentar: Geduld gefragt
Überall klagen Anwohner von Hauptstraßen über zu schnelle Autofahrer. Die Lösung können Straßenveränderungen sein wie Fahrbahnverengungen oder -verschwenkungen. Wo sie kommen sollen, ist wegen langwieriger Verfahren jedoch Geduld gefragt, und überall sind sie nicht möglich, weil es zu viel kosten würde und das dafür notwendige Personal in den Behörden fehlt. Dass die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises innerorts das Blitzen übernehmen will, ist eine andere Möglichkeit. Aber auch hier ist Geduld gefragt, denn die Pläne sind noch am Anfang. Und weil es überall im Kreis Klagen gibt, wird das Messgerät an vielen Stellen zum Einsatz kommen. Ob sich dann der gewünschte Effekt einstellt, ist offen.