Limburgerhof
Was Leser ärgert: Nach dem Urlaub ist das Auto weg
Gegen 2.30 Uhr in der Nacht kamen Waltraud Laubner und ihr Ehemann Heinz am Bahnhof in Limburgerhof an und stellten fest: Ihr Auto steht nicht mehr dort. Während eines zweiwöchigen Italienurlaubs im Oktober hatte das Paar aus Mutterstadt das Auto auf dem Park-and-Ride-Platz am Bahnhof in Limburgerhof abgestellt. „Wir dachten zuerst, es wäre geklaut worden“, sagt sie. Um nach Hause zu kommen, riefen sie ein Taxi – das musste zu dieser späten Stunde aus Ludwigshafen kommen.
Für Grünschnitt abgeschleppt
Eine Nachfrage bei der Schifferstadter Polizeiinspektion ergab am nächsten Morgen: Das Auto war wenige Tage, bevor die Laubners aus dem Urlaub zurückkamen, abgeschleppt worden. Die Gemeindeverwaltung in Limburgerhof bestätigte ihnen, dass das Auto abgeschleppt wurde, weil am Parkplatz Grünschnittarbeiten stattfanden.
Das findet Waltraud Laubner „vollkommen unverhältnismäßig“. Dass dort die Hecken geschnitten wurden, habe sie bei einem späteren Besuch des Parkplatzes nicht feststellen können. Ihrer Ansicht nach hätte man das Auto auf dem Parkplatz einfach umsetzen können: „Dort sind immer genug freie Plätze.“ Sie könne sich auch vorstellen, dass das Auto willkürlich abgeschleppt wurde, weil es die Parkbucht so lange belegte: „Ich gehe davon aus, dass sich jemand gestört gefühlt hat. Seit wir wieder da sind, steht da immer das gleiche Auto.“ Die Auslösesumme an das Abschleppunternehmen von rund 340 Euro habe sie unter Vorbehalt bezahlt.
Auf Anfrage der RHEINPFALZ bestätigt Heiko Beckmann, Leiter des Bereichs Sicherheit und Ordnung bei der Gemeindeverwaltung Limburgerhof, dass am fraglichen Tag die Hecken am Rand des Parkplatzes geschnitten wurden. Deshalb wurden sechs Tage zuvor Verkehrsschilder aufgestellt, die auf das absolute Halteverbot an diesem Tag hinwiesen. Dabei seien Autos abgeschleppt worden, die den Arbeitern im Weg standen. Laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ist dafür eine Vorlaufzeit von drei Tagen erforderlich.
Beckmann weist ebenfalls darauf hin, dass Fahrzeughalter rechtlich verpflichtet sind, alle vier Tage nach ihrem Auto schauen zu lassen, wenn sie es auf einem Dauerparkplatz abgestellt haben. So könne jemand das Auto bei Bedarf umparken.