Rhein-Pfalz Kreis Warten auf Dannstadt-Ost

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Dannstadt-Schauernheim. Die Verzögerungen bei der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Dannstadt-Ost machen sich auch in den Jahresabschlüssen beziehungsweise Wirtschaftsplänen der Energie Dannstadter Höhe (EDH) GmbH bemerkbar. Geschäftsführer Christoph Saliba (CDU) hat die Zahlenwerke dem Gemeinderat erläutert.

Die EDH ist vor drei Jahren von der Verbandsgemeinde (VG) Dannstadt-Schauernheim und der Thüga Energienetze GmbH gegründet worden. Das Unternehmen betreibt das Strom- und das Gasnetz in der Kommune und gehört zu 65 Prozent der VG sowie zu 35 Prozent der Thüga. Nach Salibas Angaben erwirtschaftete die EDH GmbH im vergangenen Jahr einen Gewinn von 504.000 Euro – 82.000 Euro mehr als erwartet. „Das ist ein super Ergebnis“, sagte er. Dieser Überschuss wird gemäß ihrer Anteile an die Eigentümer ausgeschüttet: Die VG erhält rund 328.000 Euro, die Thüga 176.000 Euro. Die Investitionen hätten statt einer Million Euro lediglich 800.000 Euro betragen. Als Grund nannte Saliba, dass die Gewerbegebietserweiterung im Osten Dannstadts wieder nicht begonnen habe und das dafür vorgesehene Geld nicht in Anspruch genommen wurde. Das bekamen die Ratsmitglieder noch häufig zu hören. So wollte die EDH im Wirtschaftsplan für das laufende Jahr zum Beispiel 1,3 Millionen Euro investieren. Bis Mitte November betrugen die Ausgaben aber erst 0,84 Millionen Euro. Der Grund auch hier: der verschobene Baubeginn in Dannstadt-Ost. Der Jahresüberschuss beträgt bislang 587.000 Euro. „Wir gehen davon aus, dass es am Ende 604.000 Euro sein werden“, erklärte der EDH-Geschäftsführer. Im Wirtschafts- und Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2021 geht der Strom- und Gasversorger nun davon aus, dass mit dem Netzausbau für das erweiterte Gewerbegebiet im Herbst 2017 begonnen werden kann. Deshalb sind Darlehen bis zu 1,6 Millionen Euro einkalkuliert. In diesem Zusammenhang regte Bürgermeister Stefan Veth (CDU) eine Diskussion darüber an, ob der Jahresgewinn weiter in vollem Umfang ausgeschüttet werden oder nicht doch lieber ein Teil davon in eine Rücklage für die anstehenden Investitionen fließen soll. Dazu müsste der Gewinnabführungsvertrag von beiden Partnern, Kommune und Thüga, einvernehmlich geändert werden. |mamü

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