Rhein-Pfalz Kreis Vom Winde verweht
Schifferstadt/Mutterstadt. Er macht sich bei Wind selbstständig und „dekoriert“ Bäume, Sträucher, Gräben und den Wegesrand: Müll von den Entsorgungsunternehmen Jakob Becker und Zeller in Schifferstadt und Mutterstadt. Das ärgert Bürger öfter, so wie jüngst die Mutterstadterin Helga Beinbrech. Die Unternehmen reagierten auf das Problem, aber offensichtlich kann es nicht dauerhaft gelöst werden.
Bei offen gelagerten Abfällen genügt ein mäßiger bis starker Wind – und schon flattern vor allem Plastik und Papier in die Umgebung. Nach einer starken Windböe im Dezember war es besonders schlimm, wie ein Foto von Helga Beinbrech beweist. Abfälle von der Recyclinganlage der Firma Zeller im Industriegebiet bei Mutterstadt „wehten weit über die Gemüsefelder bis zum Schlichtgraben“, berichtet die Mutterstadterin, die oft über die Felder spaziere. An den Sträuchern entlang des Grabens habe sich eine große Menge Abfall verfangen. Sie beschwerte sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Mutterstadt, die das Unternehmen kontaktierte, erläutert Büroleiter Gunther Holzwarth. Zeller habe reagiert und den Müll beseitigt. Doch ein Besuch vor Ort vergangene Woche zeigte, es hat sich schon wieder Müll entlang des Entwässerungsgrabens angesammelt. Und auch der Rand des Wirtschaftswegs zur Anlage war verschmutzt. Dabei sind die Vorgaben von der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd (SGD) für die Entsorgungsunternehmen eindeutig: „Abfälle, die leicht verweht werden können, müssen so gelagert werden, dass Verwehungen vermieden werden“, erklärt die Sprecherin der Behörde, Nora Schweikert. Auch bei der SGD ist die Beschwerde im Dezember eingegangen. Die Firma Zeller sei darauf hingewiesen worden, dass regelmäßig – am besten täglich – zu kontrollieren sei, ob Müll vom Betriebsgelände geweht ist, meint Schweikert. Andreas Zeller, Geschäftsführer der gleichnamigen Firma, ist sich des Problems bewusst. Doch leider lasse es sich nicht immer vermeiden, dass Abfälle vom Gelände fliegen, meint er. Manchmal werde Müll von einer Lkw-Ladefläche geweht oder löse sich aus den gepressten Ballen, die auf dem Hof lagern. „Darum säubere ein Mitarbeiter einmal in der Woche und nach starkem Wind die Umgebung“, sagt der Geschäftsführer. Die Firma Jakob Becker habe für ihre Betriebsstätte in Schifferstadt sogar eine externe Firma beauftragt, auf ihrem Gelände, aber auch in der Umgebung verwehten Abfall aufzusammeln, berichtet Betriebsleiterin Astrid Gebauer. Schon vor drei Jahren berichtete die RHEINPFALZ über herumfliegenden Unrat. Eine Anwohnerin aus Schifferstadt beschwerte sich damals bei Stadt und SGD, dass Müll von Becker auf ihrem Grundstück und in die Umgebung geflogen sei. Die Behörde habe daraufhin bei Becker kontrolliert. Die Situation habe sich aber nicht gebessert, sagt die Frau, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Und in der Tat „dekorieren“ Plastikfetzen die Bäume und das Areal entlang der Dürkheimer Straße, die am Gelände der Firma vorbeiführt. Beim Ordnungsamt Schifferstadt habe sich seit damals niemand beschwert, sagt der Leiter Peter Schlindwein. Auf Hinweis der RHEINPFALZ habe das Amt die Firma nun aufgefordert, den Müll zu beseitigen. „Wir werden den Müll aus den Bäumen umgehend entfernen“, versichert Gebauer. Das sei eine größere Aktion, denn die Bäume sind sehr hoch. Es müsste unter anderem ein Steiger besorgt werden. „Darum erledigen wir das nicht, wenn sich nur eine kleine Tüte darin verfängt“, erklärt die Betriebsleiterin, betont aber, dass verwehter Müll regelmäßig eingesammelt werde. Nur etwa 20 Prozent des angelieferten Abfalls würden außerhalb der Halle gelagert. Überwiegend sei das gewerbliches Wertstoffgemisch. „Und dafür haben wir auch eine Genehmigung“, sagt Gebauer. Es werde aber versucht, die Menge und Dauer der Lagerung draußen so gering wie möglich zu halten. Laut SGD umfasst die Genehmigung für das Unternehmen aber auch, dass Container oder Boxen mit Materialien, die verweht werden können, geschlossen sein sollten oder vor Verwehungen geschützt werden müssen, erläutert die Behördensprecherin. Beide Betriebe werden stichprobenartig kontrolliert. Sollte sich dabei herausstellen, dass mit den Lagerverhältnissen gegen die Vorgaben der SGD verstoßen werde, drohe ein Bußgeld, so Schweikert.