Bobenheim-Roxheim
Viele Wege am Silbersee sind gekappt
Zwei große Tore an den Isenachbrücken am Roxheimer Kandel, ein neues Haupteingangstor und zwei Querzäune sichern mittlerweile Teile des Kiesabbaugeländes der Gebrüder Willersinn GmbH & Co. KG und ihr ehemaliges Hofgut auf der Scharrau. Bürger verschicken Fotos davon über WhatsApp und an die RHEINPFALZ. Sie sind irritiert bis wütend.
Es dürfte aber auch Menschen geben, die sich darüber freuen, dass nicht mehr jeder überall in dem Schutzgebiet herumlaufen kann. Vielleicht hat einer von ihnen die Brückentore mit Vorhängeschlössern gesichert? Oder jemand, der die Firma ärgern will? Willersinn sei es jedenfalls nicht gewesen, sagt Geschäftsführer Hans-Peter Böhn. „Die Tore bleiben auf Wunsch der Gemeinde zunächst noch unverschlossen“, sagt er.
Die Zustimmung der Gemeinderatsmehrheit für die Bauten hat er kürzlich bekommen. Die Entscheidung, ob diese Zäune und Tore in der geschützten Gewässerlandschaft aufgestellt werden dürfen, liegt allerdings bei der Kreisverwaltung, genauer gesagt bei der Wasserwirtschaftsbehörde. Und die hat noch nicht Ja gesagt, auch wenn vorher vieles schon besprochen war.
Eingriff in Natur und Landschaft
„Nach Eingang des Antrags der Firma und Prüfung unsererseits konnten wir feststellen, dass für die Zaunanlagen eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist, da es sich um eine Anlage am Gewässer und im Überschwemmungsgebiet handelt“, teilt die Sprecherin des Rhein-Pfalz-Kreises, Kornelia Barnewald, auf Anfrage mit. Sie bezieht sich damit vor allem auf den Querzaun am Ende des wegen Astbruchgefahr gesperrten Seeuferwegs Richtung Ochsenlache. Dort endet das Grundeigentum der Gemeinde und beginnt das Willersinn-Gelände. Der hohe Zaun ragt einige Meter in den Silbersee hinein, damit man ihn nicht einfach so umgehen kann.
Bei der Errichtung der Zaunanlage handele es sich um einen Eingriff in Natur und Landschaft, dessen Zulässigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu kompensieren sei, sagt Barnewald. Fachbehörden seien zu beteiligen. „Eine Genehmigung wurde bislang nicht erteilt, der Vorgang wird noch geprüft.“
Geschäftsführer Böhn bestätigt auf Anfrage, dass keine Erlaubnis vorliegt. „Not kennt kein Gebot“, sagt er. „Wir sind der Meinung, dass wir unser Eigentum schützen müssen und nicht warten können, bis sich alle Gelehrten einig sind.“ Seit Langem klagen die Firmeneigentümer über Schäden, die Unbefugte an Gebäuden und Anlagen anrichten. Mit dem angekündigten Bau eines langen Zauns an der B9 dagegen wolle man warten, bis die Genehmigung vorliegt.
Gemeinde will Uferweg auf Dauer sperren
Während es Badegästen und Spaziergängern noch nie erlaubt war, die privaten Ufer und Geländeteile zu betreten, konnte der Weg am Südufer entlang Richtung Nordosten bis zum sogenannten Storchenschnabel genutzt werden, weil er der Gemeinde gehört. Damit ist seit Anfang des Jahres und auf Dauer Schluss. „Wir sind verkehrsversicherungspflichtig“, sagt Erster Beigeordneter Frank Peter (CDU) mit Blick auf die alten Pappeln, die dort bereits reichlich Totholz abgeworfen haben.
Die Gemeinde werde die provisorische Absperrung bald durch eine fest installierte stabile Zaunanlage ersetzen. Peter hält den Aufwand, den Baumbestand sicher zu machen, für zu hoch angesichts der Tatsache, dass Spaziergänger nach etwa einem Kilometer sowieso am Willersinn-Zaun umkehren müssen. „Es gibt in Bobenheim-Roxheim viele Wege, die man begehen kann“, sagt Peter und räumt mit einem Gerücht auf. Weil der Uferweg und die sich anschließenden Privatpfade oft als Rundweg (um den See) bezeichnet werden, gibt es laut Peter in der Bevölkerung das Missverständnis, der beliebte Altrheinpfad sei gesperrt. Der ist nämlich tatsächlich ein Rundweg – „und nach wie vor offen“, wie Peter betont.