Rhein-Pfalz Kreis Verein darf leeren Laden nutzen

„Da ist keine Spielhölle geplant“, versichert der Besitzer dieses ehemaligen Schlecker-Markts in der Berliner Straße.
»Da ist keine Spielhölle geplant«, versichert der Besitzer dieses ehemaligen Schlecker-Markts in der Berliner Straße.

Weil der Rhein-Pfalz-Kreis einem Verein den Betrieb eines Billard-Treffs im ehemaligen Roxheimer Schlecker-Markt versagt hat, ist vor dem Verwaltungsgericht die Frage aufgeworfen worden, ob die in dem Quartier seit vielen Jahren betriebenen Lokale und Geschäfte sich dort rechtmäßig angesiedelt haben.

Die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt hat sich diese Woche mit dem Fall befasst. Geklagt hatte der Besitzer des Gebäudes in der Berliner Straße 16, in dem bis 2011 ein Schlecker-Markt und davor ein Spar-Markt gewesen war. Das ehemalige Geschäft will ein Ludwigshafener Billard-Verein mieten und beantragte deshalb die Nutzungsänderung. „Da ist keine Spielhölle geplant, das ist ein Sportverein“, betonte der Hausbesitzer vor Gericht. Die Räume seien nur zu den Trainingszeiten geöffnet. Die Kreisverwaltung lehnte die Bauvoranfrage ab, weil ein Vereinslokal in einem reinen Wohngebiet nur zulässig sei, wenn es sich um einen Verein für die Bewohner der Umgebung handele. Das sei aber bei einem Ludwigshafener Verein nicht der Fall. Dagegen legte der Hausbesitzer Widerspruch ein, hatte damit aber beim Kreisrechtsausschuss keinen Erfolg, sodass er vor Gericht zog. Im Verlauf der Verhandlung wurde zwangsläufig der Bebauungsplan in dem Quartier südlich des Industriegebiets thematisiert, der aus den 60er-Jahren stammt und nie fortgeschrieben wurde. Demnach handelt es sich nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Carmen Seiler-Dürr um ein reines Wohngebiet. Allerdings wurden in einer L-förmigen Zone unter dem Titel „kleines Einkaufszentrum“ Gewerbebetriebe zugelassen. In dieser Zone liegt der ehemalige Schlecker-Markt. Das spiele jetzt aber keine Rolle mehr, weil das Gebäude seit Jahren nicht mehr für Einzelhandel genutzt werde, stellte Seiler-Dürr klar. Deshalb müsse nur geprüft werden, ob das geplante Vorhaben des Vereins zur Umgebung passt. Weder die Juristin der Kreisverwaltung noch die Vertreter der Gemeinde Bobenheim-Roxheim konnten in der Verhandlung sagen, ob für die in der Einkaufszone ansässigen Lokale und Geschäfte jemals Genehmigungen erteilt wurden. „Wir prüfen das zurzeit“, sagte die Juristin der Kreisverwaltung. Auf RHEINPFALZ-Anfrage berichtete Bürgermeister Michael Müller (SPD), dass der Kreis die Betriebe ohne Rücksprache mit der Gemeinde angeschrieben und über mögliche Schließungen informiert habe, weil keine Bau- beziehungsweise Nutzungsgenehmigungen vorlägen. „Das kann nach so vielen Jahrzehnten mehrere Gründe haben“, sagt Müller und weist darauf hin, dass Bobenheim-Roxheim früher zum Kreis Frankenthal gehörte. Bei dessen Auflösung könnten Dokumente verloren gegangen sein. Die Kreisverwaltung in Ludwigshafen habe die betreffenden Gewerbetreibenden jetzt gebeten, in ihren eigenen Unterlagen nach den Genehmigungen zu suchen. Dem Bürgermeister ist es nun wichtig, dass Gemeinde und Kreis „auf Behördenebene eine gütliche Lösung des Problems finden“. Streng genommen müssten Lokale und Geschäfte ohne Baugenehmigung geschlossen werden, darauf wies Richterin Carmen Seiler-Dürr hin und regte eine Änderung des Bebauungsplans an. Das aber will Bürgermeister Müller nicht: „Der Aufwand wäre riesig, und niemand weiß, wie so ein Verfahren am Ende ausgehen würde.“ Was nun den Ludwigshafener Verein betrifft, so fand das Neustadter Verwaltungsgericht eine Lösung, der alle zustimmten: Der Klub wird deutlich machen, dass auch die Bewohner der Umgebung zu den Öffnungszeiten in dem Gebäude Billardsport betreiben können. Unter dieser Voraussetzung nimmt die Kreisverwaltung ihre Ablehnung des Bauvorbescheids zurück.

Im Ortsteil Roxheim will sich ein auswärtiger Billard-Verein niederlassen. Das darf er, sofern der Sportbetrieb dort auch Leuten
Im Ortsteil Roxheim will sich ein auswärtiger Billard-Verein niederlassen. Das darf er, sofern der Sportbetrieb dort auch Leuten aus der Umgebung offensteht.
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