Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Urteil: Kein Schmerzensgeld wegen Exposé-Fotos

Wenn ein Haus zu verkaufen ist, wird in der Regel ein Exposé mit Fotos erstellt. Sind die Räume noch bewohnt, kann das heikel we
Wenn ein Haus zu verkaufen ist, wird in der Regel ein Exposé mit Fotos erstellt. Sind die Räume noch bewohnt, kann das heikel werden.

Das Landgericht Frankenthal macht auf ein aktuelles Urteil aufmerksam, weil es lehrreich ist. Es ging um die Frage, unter welchen Umständen ein Makler Fotos von bewohnten Räumen für ein Exposé verwenden darf. Ein Ehepaar aus dem Rhein-Pfalz-Kreis sah seine Privatsphäre verletzt und reichte Klage ein.

Das Landgericht schildert den Fall so: Die von dem Ehepaar gemietete Doppelhaushälfte in der Nähe von Speyer

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