Rhein-Pfalz Kreis „Umlagerung wäre später noch möglich“

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Speyer. Gut sieben Stunden lang ist am Mittwoch im Historischen Ratssaal in Speyer über die von der BASF beantragte Erweiterung der Giftmülldeponie Flotzgrün diskutiert worden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd leitete den Termin, bei dem einige Gegner des Vorhabens versuchten, die Entscheidung über den Ausbau mit der Frage der Sanierung undichter Altbereiche zu verknüpfen.

Gebetsmühlenartig betonte Ralph Esser von der SGD, bei dem die Fäden in dem Planfeststellungsverfahren zusammenlaufen, dass der Gegenstand des Antrags der BASF die Erweiterung der Deponie und nicht die Sanierung der alten Deponie-Abschnitte sei. Nur, wenn ein Zusammenhang zwischen beiden Bereichen dargelegt werden könne, sei eine Verknüpfung zulässig, schränkte er ein. Roland Kirsch, der mit dem Naturschutzverband BUND eine von zwei Einwenderparteien vertrat, erklärte daraufhin, eine Umlagerung der Alt-Abfälle sei nur durch die Nutzung der noch freien Abschnitte acht bis zehn realisierbar – weshalb ein solcher Zusammenhang vorliege. Klaus Schnell, Gutachter im BASF-Auftrag, entgegnete jedoch, dass die Umschichtung auch später noch möglich sei. Von den 8,6 Millionen Tonnen, die in den alten Abschnitten liegen, müsste nach heutigen gesetzlichen Bestimmungen ein Großteil verbrannt werden – die restlichen 2,2 Millionen Tonnen würden die Abschnitte neun und zehn nicht einmal zur Hälfte belegen, teilte Schnell mit. Drei Anträge notierte der Verhandlungsleiter Patric Liebscher beim Auftakt der Erörterung. Antrag Nummer eins: Sobald das von der Behörde an externe Fachleute vergebene Gutachten zur Grundwassersicherheit vorliegt, sollen es die Verfahrensbeteiligten erhalten. Das forderte Rechtsanwalt Tobias Kroll für den BUND. Dem schloss sich Umweltamtsleiterin Maria-Theresia Kruska (Stadt Speyer) an. Liebscher sagte zu, dass das Gutachten im Internet veröffentlicht werde. „Die Trinkwassergewinnung von Speyer ist derzeit nicht gefährdet“, gab bereits gestern ein Gutachter seine vorläufige Einschätzung ab. Neben weiteren Fragen, die die Beeinflussung des Grundwassers durch die gegenwärtige wie künftige Deponie, etwa bei einem extremem Hochwasser, betrafen, wurde darüber gesprochen, welche Folgen der Betrieb des geplanten achten Abschnitts für die Staubbelastung des Umlands hätte. BASF-Gutachter Axel Rühling sagte, dass circa 15,3 Tonnen Staub im Jahr freigesetzt würden. Außerhalb der Anlage seien allerdings keine relevanten Konzentrationen zu erwarten. Bei den kritischen Nachfragen zum Thema Staub saßen Kroll und Kruska erneut in einem Boot. In Antrag Nummer zwei verlangten beide die Veröffentlichung des von Rühling erstellten Gutachtens, da es Aussagen zur Giftigkeit des Staubs enthält, die der Experte im Erörterungstermin nicht thematisierte. Tim Henninger von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beklagte, dass durch den ökologischen Ausgleich für die Belegung von Abschnitt acht viel landwirtschaftlich genutzte Fläche verloren gehen würde. Er stellte Antrag Nummer drei: Der Verlust soll durch einen Flächentausch oder durch Berücksichtigung der künftigen Renaturierung verringert werden. Nach Ansicht von SGD-Mitarbeitern und BASF-Gutachtern stehen die Chancen dafür aus diversen Gründen nicht gut. Geprüft werde der Antrag dennoch, sagte Verhandlungsleiter Liebscher. (tbg)

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