Rhein-Pfalz-Kreis Tierhaltung: Meldepflicht für weiterer Arten bei der Seuchenkasse

Auch Hühner sind ab 2025 meldepflichtig.
Auch Hühner sind ab 2025 meldepflichtig.

Die Tierseuchenkasse hat im Dezember wieder die Meldebögen an Tierhalter verschickt. Dabei weist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz darauf hin, dass ab dem neuen Jahr noch weitere Tiere als bisher einer gesetzlichen Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse unterliegen. Waren bislang Halter von Pferden, Eseln, Maultieren, Bienen- und Hummelvölkern von der Meldepflicht betroffen, kommen nun auch Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel hinzu. Eine Meldung ist verpflichtend und dient der Beitragsveranlagung durch die Tierseuchenkasse. Zudem muss jede Tierhaltung auch einmalig bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Weitere Informationen im Internet unter www.tsk-rlp.de. Dort stehen auch die notwendigen Formulare zum Download bereit.

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