Rhein-Pfalz Kreis Streit um Wassergebühren

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Neuhofen/Ludwigshafen. Die Beiträge und Gebühren für Oberflächenwasser in der Gemeinde Neuhofen empfindet Joachim Zell als ungerecht. Die entsprechende Satzung gehöre überarbeitet. Gegen die Bescheide hat er Widerspruch eingelegt. Dieser ist nun vor dem Kreisrechtsausschuss bei der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises verhandelt und abgelehnt worden.

Zum Hintergrund: Widerspruchsführer Joachim Zell besitzt in Ludwigshafen zwei Häuser. Die Grundstücke seien vom wiederkehrenden Beitrag für Oberflächenwasser befreit beziehungsweise die dafür erhobene Gebühr von der Stadtverwaltung verringert worden. Grundlage dafür sei eine Ortsbegehung gewesen, bei der er nachweisen konnte, dass er zum Beispiel Regenwasser in einer Zisterne sammelt und somit nicht ins Kanalnetz einleitet. Vor zwei Jahren habe er ein Grundstück im Neuhofener Gewerbegebiet „Im kleinen Bruch“ erworben. Hier versickere das Oberflächenwasser großflächig. Also habe er die Gemeindeverwaltung um eine Ortsbegehung gebeten, um wiederum den nötigen Nachweis zu erbringen und letztlich weniger bezahlen zu müssen. „Denn es sind nur 32,5 Prozent des Grundstücks bebaut, der Rest ist begrünt. Die Gemeinde berechnet den Beitrag jedoch für 70 Prozent bebaute Fläche. Das heißt, sie erhebt fiktiv für die maximal mögliche Einleitung von Oberflächenwasser Gebühren“, begründet er seinen Unmut. Selbst der Nachweis der tatsächlich eingeleiteten Wassermenge ändere nichts daran. Darüber hinaus handle es sich bei dem vorhandenen Leitungsnetz um ein Mischsystem, in dem Schmutz- und Oberflächenwasser zusammen entsorgt werden. Im Grunde werde der Bürger also für das Letztgenannte zweimal zur Kasse gebeten. „Ich finde das ungerecht, zumal ich mit jedem nicht unnötig eingeleiteten Kubikmeter Wasser die Kläranlage entlaste“, argumentierte Zell dann auch in der Verhandlung. Zugleich stellte er klar, dass er der Gemeinde niemals unterstellt habe, etwas nicht satzungskonform zu erheben. „Ich möchte vielmehr ein Symbol setzen gegen die groteske Haltung“, sagte er. Sein Ziel bestehe darin, die Nivellierung der Satzung zu erreichen, die in ihrer gegenwärtigen Form nicht nur ungerecht sei, sondern auch ökologisch sinnvolles Verhalten missbillige. Sachbearbeiter Wolfgang Frombold von der Verbandsgemeinde Waldsee, zu der Neuhofen seit der Fusion im vergangenen Sommer gehört, verwies auf gemeinsame Gespräche mit Verbandsbürgermeister Otto Reiland (CDU). Dabei sei Zell der Sachverhalt wiederholt ausführlich erläutert worden. Dass er eine andere Meinung vertrete, sei in Ordnung. „Aber wir müssen uns an die Satzung halten, da gibt es keinen Ermessensspielraum“, sagte er vor dem Kreisrechtsausschuss. Der RHEINPFALZ erklärte Frombold auf Nachfrage außerdem, dass die von Zell kritisierten 70 Prozent auf dem sogenannten Abflussbeiwert beruhen, der im vorliegenden Fall mit dem Faktor 0,7 berechnet werde. Dieser Wert sei im Bebauungsplan festgelegt, und zwar nicht je Grundstück, sondern für ein ganzes Gebiet. Bei der Erschließung des Areals werde das Leitungsnetz diesem Wert entsprechend dimensioniert. Sprich: Es muss die maximal mögliche Wassermenge problemlos aufnehmen können. Für die Bereitstellung und Instandhaltung erhebe die Kommune einen wiederkehrenden Beitrag. Der tatsächliche Verbrauch werde in der Abwassergebühr berücksichtigt. Das vorhandene Mischsystem in dem aus den 1960er-Jahren stammenden Gewerbegebiet solle langfristig durch ein modernes Trennsystem ersetzt werden, in dem Regen- und Schmutzwasser unabhängig voneinander entsorgt werden und das für neu zu erschließende Gebiete heutzutage Pflicht sei. „Wieso wurde nicht wenigstens eine Satzungsänderung in Aussicht gestellt?“, wollte Zell in der Verhandlung wissen. Weil das Sache des Gemeinderats sei und nicht der Verwaltung, antwortete Frombold. Und die Ausschussvorsitzende Katharina Schiestel ergänzte, der Kreisrechtsausschuss könne nur prüfen, ob die Gemeinde gemäß der Satzung handelte. Anders als etwa das Verwaltungsgericht könne der Kreisrechtsausschuss eine Satzung jedoch nicht verwerfen. Schiestels Beisitzer Volker Hartmann und Christoph Werner empfahlen Joachim Zell, die Einwohnerfragestunde im Gemeinderat zu nutzen und sich an eine im Rat vertretene Partei seiner Wahl zu wenden, um das Thema eventuell auf diesem Weg auf die Tagesordnung zu bringen. Parallel stünden ihm zudem weitere Rechtsmittel frei. Gegenüber der RHEINPFALZ erklärte Zell nach der Verhandlung, sich sowohl einen politischen Ansprechpartner suchen zu wollen- als auch vor das Verwaltungsgericht in Neustadt zu ziehen. Außerdem beabsichtige er, eine Community, also eine Online-Gemeinschaft zu gründen, um mehr Unterstützung zu finden. Die Ausschussmitglieder haben sich indes beraten und seinen Widerspruch gegen die Bescheide der Gemeinde Neuhofen abgelehnt, teilte die Vorsitzende Schiestel auf Anfrage mit.

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