Rhein-Pfalz Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Streit um Schifferstadter Müllhügel

So idyllisch wie es aussieht, ist es nicht: Die ehemalige Mülldeponie im Hintergrund ist Streitthema zwischen Kreis und Land.  F
So idyllisch wie es aussieht, ist es nicht: Die ehemalige Mülldeponie im Hintergrund ist Streitthema zwischen Kreis und Land.

Wer ist für die ehemalige Deponie im Westen der Stadt verantwortlich? Das möchte der Rhein-Pfalz-Kreis juristisch klären lassen. Was zunächst wirkt wie reine Paragrafenreiterei, könnte tatsächlich große Auswirkungen haben – nicht zuletzt auf den Geldbeutel der Bürger.

Die scheinbar einfache Frage, wer für die ehemalige Schifferstadter Mülldeponie zuständig ist, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd aus Sicht des Landes bereits vergangenen Oktober beantwortet: In einem Feststellungsbescheid kommt die Neustadter Behörde nämlich zu dem Schluss, dass der Rhein-Pfalz-Kreis als Betreiber für die Mülldeponie verantwortlich ist. Dagegen hat der Landkreis vor dem Verwaltungsgericht Neustadt geklagt – und nun verloren.

Worum es geht

Weshalb streiten sich zwei Behörden heute noch um die Verantwortung für eine Mülldeponie, die seit 1990 nicht mehr genutzt wird? Was bizarr anmutet, hat einen sehr guten und obendrein aktuellen Grund. Denn auch eine Mülldeponie, die quasi außer Dienst ist, kostet Geld. Wer verantwortlich ist, muss die Kosten für das Absichern und Rekultivieren des Geländes tragen. Und das könnte sich als ein Fass ohne Boden herausstellen. So ist seit den 1980er-Jahren bekannt, dass das Grundwasser in dem Bereich belastet ist. Der Landkreis überwacht die Situation ständig an mehreren Messstellen. „Momentan werden die Grenzwerte nicht überschritten“, sagt Landrat Clemens Körner (CDU). Aber: Wird eine Deponie stillgelegt, muss der Betreiber sicherstellen, dass von ihr auch in Zukunft keine Gefahr mehr ausgeht. Das entsprechende Absichern ist technisch aufwendig und daher kostspielig. Zudem muss die übergeordnete Kontrollbehörde – in diesem Fall die SGD – anschließend bestätigen, dass die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen wie gewünscht funktionieren und die ehemalige Deponie für Natur und Umwelt harmlos ist.

Zum Hintergrund

Die Stadt Schifferstadt hat auf dem Areal an der Landesstraße 454 ursprünglich eine Hausmülldeponie betrieben. Die ging kraft Gesetzes 1973 an den Landkreis über, der sie drei Jahre lang als Bauschuttdeponie weitergeführt hat, bis der vorhandene Müllhügel voll war. Das Gelände selbst gehört bis heute der Stadt, die es dem Kreis damals verpachtet hat, damit der darauf die Deponie betreiben kann.

Von 1976 bis 1990 haben Kreisbürger ihren Bauschutt dann neben besagtem Hügel, und zwar auf dem Erweiterungsgelände abladen dürfen, wodurch im Laufe der Jahre neben dem alten Müllhügel zusätzliche Berge in die Höhe wuchsen. Seit 1990 ist damit Schluss – die zusätzliche Fläche ist ebenfalls voll. Nur der Wertstoffhof ist hier momentan noch in Betrieb. „Wir waren uns über Jahrzehnte einig, dass die alte Deponie erledigt ist, bis vor zwei oder drei Jahren Zweifel daran aufkamen“, sagt Landrat Clemens Körner. Aufgrund der möglichen großen finanziellen Auswirkungen habe er anstelle einer politischen Entscheidung darauf gedrängt, die Angelegenheit juristisch klären zu lassen. Deshalb habe der Rhein-Pfalz-Kreis bei der SGD einen Feststellungsbeschluss beantragt, gegen den entsprechenden Bescheid hat er dann allerdings geklagt.

Die Verhandlung

Ihren vorläufigen Höhepunkt hat diese Auseinandersetzung nun vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt erreicht. Einen Großteil der Verhandlung verbringt der Vorsitzende Richter Thomas Butzinger damit, beiden Seiten die komplizierte Rechtslage zu erläutern. Es gelte, viele Aspekte zu berücksichtigen. Ein paar Beispiele: Ist die Deponie ordnungsgemäß stillgelegt worden? Ist die Nachsorge korrekt abgewickelt worden? Kann die Kreisverwaltung in Ludwigshafen einfach einen Teil der Deponie ausgliedern und für erledigt erklären? Fällt die Deponie unter das Kreislaufwirtschaftsgesetz oder das Bodenschutzgesetz? Der Richter zitiert ungefähr eine Dreiviertelstunde lang Paragraf um Paragraf, ordnet jeden zeitlich in die Geschichte ein, die seit den 1970ern andauert. Dass die Gesetze beziehungsweise deren Auslegung sich in dieser Zeit wiederholt geändert haben, macht das Ganze nicht einfacher. So hätten sich bundesweit Kommunen über viele Jahre an einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen orientiert, das das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im November 2018 als falsch eingestuft und folglich kassiert habe. Am Ende weist das Verwaltungsgericht Neustadt unter Hinweis auf dieses Urteil die Klage des Rhein-Pfalz-Kreises ab. Das Gericht teilt die Auffassung der SGD: Der Rhein-Pfalz-Kreis ist nach wie vor für die ehemalige Hausmüll- und Bauschuttdeponie verantwortlich. Sie sei auch nicht formal korrekt stillgelegt worden, sondern befinde sich, wie eine SGD-Vertreterin richtig angemerkt habe, noch immer in der Stilllegungsphase.

Wie geht es weiter?

Nun hat der Landrat eine Antwort. Doch aus der ergeben sich neue Fragen. „Erst mal müssen wir jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten“, sagt er deshalb. Anschließend müsse der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft beziehungsweise der Werksausschuss entscheiden, ob er den Richterspruch akzeptiert oder in nächster Instanz vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz zieht. So oder so gehe es um die größtmögliche Rechtssicherheit. „Hätten wir mit unserer Klage Erfolg, wäre plötzlich die Stadt Schifferstadt für die Deponie verantwortlich, obwohl sie ja seit Jahrzehnten nichts mehr damit zu tun hat und sich verständlicherweise dagegen wehren würde“, sagt er und fährt fort: „Sollten wir jedoch verlieren, stünde zu befürchten, dass das zu Lasten der Müllgebührenzahler geht.“

Es geht ums Geld

Der Landkreis ist Körner zufolge gerade dabei, die ehemalige Deponie zu rekultivieren. „Dafür haben wir Rückstellungen in Millionenhöhe angelegt.“ Allerdings nur für die Bauschuttdeponie, die ja schon immer in Kreishand war, und nicht für die Hausmülldeponie. Kosten, die dafür möglicherweise bald anfallen, könnten nicht mal eben über die Kreisumlage kompensiert werden, sondern würden wohl die Gebührenzahler belasten. Wie die alte Deponie künftig versorgt werden muss, wie das technisch umzusetzen ist, was das kostet und wer das zahlt, sind noch offenen Fragen. Fest steht für ihn momentan nur: „Das wird eine längere Geschichte, und es bleibt interessant.“

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