Limburgerhof Straßenfest: Kein Schnaps, keine Joints, kein Messer

Das Straßenfest in Limburgerhof hat Tradition, hier ein Foto aus früheren Jahren.
Das Straßenfest in Limburgerhof hat Tradition, hier ein Foto aus früheren Jahren.

Alle Jahre wieder wird in Limburgerhof das Straßenfest gefeiert. In diesem Jahr vom 4. bis 7. September. Es ist das 49. Straßenfest. Seit 2006 erlässt die Gemeinde für diese Tage eine Gefahrenabwehrverordnung, um Körperverletzung und Sachbeschädigung aufgrund von Cannabis- und übermäßigem Alkoholkonsum zu verhindern. Besucher dürfen keine hochprozentigen Getränke auf das Festgelände mitbringen. Solche Getränke werden an den Ständen auch nicht ausgeschenkt. Bier, Wein und Sekt sind vom Verbot nicht betroffen, da diese Getränke auch an den Ständen gekauft werden können und es keinen Unterschied macht, ob sie gekauft oder mitgebracht werden. Seit vergangenem Jahr gilt auch ein Verbot für den Konsum von Cannabis, weil das Straßenfest auch von Familien mit Kindern besucht wird. Neu in diesem Jahr ist, dass auch keine Messer mitgebracht werden dürfen. Das gilt für Messer jeglicher Art, also auch für Taschenmesser. Der Verbotsbereich gilt auf der Festmeile der Speyerer Straße und Rheinstraße sowie den umliegenden Straßen. Er wird eingegrenzt von Odenwaldring, Carl-Bosch-Straße, Fichtestraße, Mainzer Straße, Karl-Räder-Straße, L533, Rheinstraße, Chenover Straße, Mainstraße und Woogstraße. Der Berliner Platz wird zum Sperrgebiet, unbefugtes Betreten ist verboten.

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