Rhein-Pfalz Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Straßenausbauprogramm in Fußgönheim: Abgerechnet wird hinterher

Straßenbau: DIe Kosten sind nicht immer genau abzuschätzen. Wer zahlt die Mehrkosten? Foto: dpa
Straßenbau: DIe Kosten sind nicht immer genau abzuschätzen. Wer zahlt die Mehrkosten?

Das bisher einzige Ausbauprogramm für die Straßen in Fußgönheim, für das wiederkehrende Beiträge erhoben worden sind, ist vor zwei Jahren ausgelaufen. Die tatsächlichen Kosten übersteigen die Schätzung um rund 99.000 Euro – unter anderem, weil Arbeiten dazugekommen sind. Doch darf ein laufendes Ausbauprogramm einfach ergänzt , Ausbaubeiträge nach Belieben erhöht werden?

Der Fehlbetrag soll binnen Jahresfrist nun von den Beitragszahlern nachträglich erhoben werden. Nach Angaben von Ortsbürgermeister Jochen Schubert (FWG) kann eine Kommune ein laufendes Ausbauprogramm jederzeit ändern. Einzige Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats. Auf diese Weise könne die Gemeinde auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren. Zum Beispiel, wenn bei der Ausschreibung für ein Straßenbauprojekt plötzlich die Preise drastisch steigen. Oder wenn ein Versorgungsträger etwa Gasleitungen neu verlegt und die Kommune die Gelegenheit nutzt, die betreffende Straße gleich zu sanieren und/oder eigene Leitungen zu verlegen, damit die Fahrbahn nicht zweimal aufgerissen werden muss, wodurch sie Kosten einspart. Dieser Handlungsspielraum sei sinnvoll, da in fünf Jahren in einer Kommune viel passieren könne.

Entsteht dann bei den wiederkehrenden Beiträgen ein Überschuss oder ein Fehlbetrag, kann dieser ins nächste Ausbauprogramm übernommen werden. So handhaben das viele Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis. „Ist das nächste Ausbauprogramm allerdings noch nicht beschlossen, muss spitz abgerechnet werden – vor allem dann, wenn wie bei uns im Folgejahr keine Beiträge erhoben wurden“, erklärt Schubert. Denn die Bürger sollten bei wiederkehrenden Beiträgen die Gewissheit haben, dass sie für die Dauer des laufenden Ausbauprogramms jedes Jahr denselben Beitrag zahlen müssen, weshalb dieser während der Laufzeit nicht verändert werden dürfe. „Der Fehlbetrag darf daher nur hinterher abgerechnet werden“, erläutert er, weshalb die Beitragszahler in Fußgönheim nachträglich zur Kasse gebeten werden.

Vier Cent mehr werden fällig

Dass es erst jetzt soweit ist, liegt daran, dass der Fehlbetrag ursprünglich durchaus ins Folgeprogramm übernommen werden sollte. Doch das aufzustellen, werde wohl noch eine Weile dauern. „Wir haben da immer noch einigen Klärungsbedarf“, sagt der Ortschef. Deswegen sei es nun einfach an der Zeit, den Fehlbetrag endlich abzurechnen, damit die Angelegenheit für die Bürger noch nachvollziehbar sei.

Die zusätzlichen Kosten bewegen sich zudem auf einem erträglichen Niveau: Anstatt wie bis zum Jahr 2017 acht Cent je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche werden für den Fehlbetrag nun einmalig zwölf Cent fällig – wobei 2018 ja keine wiederkehrenden Beiträge von den Anwohnern erhoben wurden.

x