Hessheim
Sondermülllager: Kreis legt Plan für Notfälle vor
„Achtung, Achtung! Hier spricht die Feuerwehr. Wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit für eine wichtige Mitteilung.“ Wenn dieser Spruch im Lautsprecher eines bei Heßheim herumfahrenden Blaulichtfahrzeugs zu hören ist, könnte es sich um einen Vorfall im Sonderabfall-Zwischenlager der Firma Süd-Müll handeln. Um den Brand einer Maschine zum Beispiel, um den Austritt einer ätzenden oder giftigen Flüssigkeit oder um die Freisetzung eines Stoffs, der in Verbindung mit Wasser gefährlich wird.
Szenarien wie diese sind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen möglich in dem Sondermülllager, das sich auf dem Heßheimer Deponiegelände in der Willersinnstraße befindet. Auch beim Umfüllen von Chemikalien aus kleineren in größere Behälter sind Unfälle möglich, wie der 21. August 2018 gezeigt hat, als bei dieser Tätigkeit zwei Süd-Müll-Mitarbeiter starben. Eine saure und eine basische Flüssigkeit wurden vermischt und reagierten zu tödlichem Schwefelwasserstoff.
Forderungen nach Störfall
Dieser Unfall aus Gründen, die niemals richtig nachzuvollziehen waren, sowie einige Brände auf der Deponie in den Folgejahren erschütterten die Region Frankenthal und warfen erneut die Frage auf, wie sicher der Sondermüllbetrieb ist. Wegen des tödlichen Störfalls fand eine umfangreiche Überprüfung statt, und am Rande dessen wurde auch eine Forderung gegenüber dem Rhein-Pfalz-Kreis laut. Denn der Kreis als Untere Katastrophenschutzbehörde hatte nach 2008 den Externen Notfallplan (ENP) für das Sonderabfall-Zwischenlager nicht mehr fortgeschrieben. Die Meinungen darüber, ob er das hätte tun müssen oder sollen, gingen auseinander, doch 2020 nahm die Kreisverwaltung die Arbeit daran schließlich auf.
Jetzt liegt der ENP bis zum 23. Februar im Heßheimer Rathaus der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus, damit Bürger ihn durchlesen und etwaige Stellungnahmen abgeben können. Der 92 Seiten lange Dokumententwurf wirkt eher unspektakulär, und das hat seinen Grund darin, dass er nur darauf abhebt, was zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt außerhalb des Betriebsgeländes zu tun ist, sollte eines von mehreren beschriebenen Szenarien eintreten und eine von fünf Alarmstufen ausgerufen werden. Was im Zwischenlager selbst vorbeugend und im Einsatzfall vonstatten gehen muss, steht auf einem anderen Blatt, unter anderem im Feuerwehrplan, im Internen Alarm- und Gefahrenplan oder im Sicherheitsbericht gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Nur in Verbindung mit diesen Plänen kann der ENP benutzt werden.
Fünf mögliche Alarmstufen
Auf den 92 Seiten steht, welche Stellen in welchem Notfall verantwortlich sind und den Einsatz leiten (VG-Feuerwehr oder Kreis-Katastrophenschutz), welche Institutionen informiert oder nachalarmiert werden, wo sich Zufahrten, Betriebsanlagen, Sammelstellen und Löscheinrichtungen befinden, welche Stoffe bei Süd-Müll gelagert werden und welche Objekte in der Nachbarschaft möglicherweise geschützt werden müssen, zum Beispiel Aussiedlerhöfe und nächstgelegene Wohnhäuser.
Alarmstufe 1 wird dem Plan zufolge ausgelöst, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Schadensereignis, etwa ein Brand, auf einen gefährlichen Stoff übergreift. Alarmstufe 5 herrscht, wenn ein gefährlicher Stoff die Bevölkerung und Umwelt gefährdet und zwar in so einem Ausmaß, dass als oberster Verantwortlicher Landrat Clemens Körner (CDU) die Einsatzleitung übernehmen muss.
Wann und mit welchen Mitteln beziehungsweise Formulierungen muss die Bevölkerung gewarnt werden? Welche Rolle spielen dabei die Medien? Wann muss es zur Evakuierung des Deponieumfelds kommen? Auch diese Fragen beantwortet den Führungs- und Einsatzkräften der Externe Notfallplan.
Kommentare zum Regelwerk
Bürgermeister Michael Reith (SPD) ist froh, dass das Projekt, auf das er und die Feuerwehr Lambsheim-Heßheim zusammen mit der Schutzgemeinschaft gegen Mülldeponie (SGM) gedrungen haben, endlich abgeschlossen ist. „Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen bereits die Möglichkeit der Einsichtnahme bei der VG und sind nun auch etwas beruhigt, dass ein solcher Notfallplan besteht“, sagt Reith. „Wir hoffen, dass er nie zum Einsatz kommt.“ Die Schutzgemeinschaftsvorsitzende Ulrike Bonifer weiß noch nicht, ob die Heßheimer Bürgerinitiative zu dem Dokument Stellung nehmen wird. Sie habe es mit ein paar Anmerkungen versehen an Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz weitergeleitet. „Da muss ein Fachmann draufschauen“, sagt Bonifer.
Dominic Eberhard, Geschäftsführer der Willersinn Gruppe, zu der Süd-Müll gehört, betont die gute Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen an dem Notfallplan, der dem Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall diene. „Wir sind froh, dass dieser Punkt nun abgearbeitet werden konnte, befinden uns aber natürlich weiterhin mit den Behörden und den Wehren im ständigen Austausch“, sagt Eberhard auf Anfrage.
Noch Fragen?
Der Externe Notfallplan für das Sonderabfall-Zwischenlager des Unternehmens Süd-Müll GmbH & Co. KG für Abfalltransporte und Sonderabfallbeseitigung liegt bis Freitag, 23. Februar, im Kreishaus in Ludwigshafen und im Verbandsgemeinde-Rathaus in Heßheim (Zimmer 2.14) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Einwendungen können Bürger schriftlich beim Kreis einreichen oder sie dort – nach Absprache – mündlich vortragen.