Rhein-Pfalz Kreis Skurriler Standort-Streit
«Dannstadt-Schauernheim.» Jahrelang hat die FDP bei übergeordneten Wahlen Plakate ihrer Bewerber am Verkehrskreisel an der Autobahn 65 aufgestellt. Dieses Mal ist ihr das verboten worden. Dann stehen plötzlich CDU-Plakate genau dort. Die FDP ist empört. Ein Aufklärungsversuch.
Seit es den besagten Verkehrskreisel am A-65-Richtungsanschluss zwischen den Ortsteilen Dannstadt und Assenheim gibt – er wurde im Dezember 2005 für den Verkehr freigegeben –, habe seine Partei dort bei allen übergeordneten Wahlen Großflächenplakate aufgestellt und dies immer bei der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim beantragt, sagt Marc Hauck, Vorsitzender des FDP-Verbandsgemeindeverbands Dannstadt-Schauernheim. So auch jetzt wieder für den laufenden Bundestagswahlkampf. Doch diesmal haben die Behörden nicht mitgespielt. In der Gemeindeverwaltung stellte ein Sachbearbeiter nämlich fest, dass der Kreisel gar nicht der Verbandsgemeinde gehört und diese damit folglich nicht zuständig ist. Eigentümer der begehrten Wahlkampf-Immobilie sei das Land, weshalb Hauck sich an den Landesbetrieb Mobilität (LBM) wenden müsse. Der LBM wiederum vertritt, was solche Vorhaben betrifft, eine klare Linie: Wahlplakate dürfen an Verkehrsanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht aufgestellt werden. So sähen es Bundes- und Landesgesetzgeber vor. Punkt. So weit, so enttäuschend, aber immerhin noch verständlich für die FDP. Das eindeutige Verbot des LBM im Hinterkopf hat Hauck sich dann allerdings sehr gewundert, dass just an der Stelle, die seiner Partei versagt blieb, plötzlich ein großes Wahlplakat der christdemokratischen Konkurrenz prangte. Wurde hier etwa mit zweierlei Maß gemessen? Sofort wandte er sich an die ihm bekannten Instanzen und bat darum, den Sachverhalt zu klären. Die Gemeindeverwaltung bekräftigte daraufhin noch einmal, in dieser Angelegenheit kein Mitspracherecht zu haben. Haucks Befürchtung einer ungleichen Behandlung wies sie entschieden zurück. Zumal die CDU bei ihr noch nicht einmal eine Genehmigung beantragt habe. Der LBM seinerseits teilte mit, auch bei ihm habe die CDU nicht die erforderliche Erlaubnis eingeholt. Deren Geschäftsstelle sei daher aufgefordert worden, das Plakat unverzüglich zu entfernen. Das ist inzwischen auch passiert. Doch wie konnte es zu all dem Trubel um den Wahlplakat-Standort überhaupt kommen? Hier hilft Verwaltungssprecherin Ute Günther weiter. „Bei den Standard-Wahlplakaten ist es üblich, pauschal eine bestimmte Anzahl von Plakaten zuzulassen. Das Aufstellen liegt dann in der Verantwortung der jeweiligen Partei. Sie muss prüfen, ob der Eigentümer des jeweiligen Standortes dem Aufstellen zustimmt.“ Bei dieser allgemeinen Genehmigung sei ein genaues Nachverfolgen bisher kaum möglich gewesen. Dieses Jahr hätten aber erstmals GPS-Koordinaten für die geplanten Plakat-Standorte angegeben werden müssen. Damit habe der Sachbearbeiter einzelne Standorte überprüfen können. Dabei sei aufgefallen, dass der von der FDP begehrte am Kreisel zwischen Dannstadt-Schauernheim und Hochdorf-Assenheim dem Land gehöre. Die CDU wiederum habe eine Firma mit dem Aufstellen ihrer Wahlplakate beauftragt, und diese habe anscheinend mit falschen GPS-Daten gearbeitet. Das bestätigt Bürgermeister Stefan Veth (CDU): Dem Unternehmen sei ein Fehler unterlaufen, der mittlerweile korrigiert sei. Heißt: Am Kreisel herrschen wieder klare Verhältnisse.