Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Schwere Körperverletzung: 28-Jähriger zu sechs Monaten Haft verurteilt

Der Angeklagte lebt in Worms, sein Opfer in Ludwigshafen.
Der Angeklagte lebt in Worms, sein Opfer in Ludwigshafen.

Zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie gemeinnütziger Arbeit hat das Amtsgericht Frankenthal einen 28-Jährigen aus Worms verurteilt. Der Mann soll den Ex-Freund seiner Verlobten am Bahnhof Bobenheim verprügelt haben.

Dem aus Syrien stammenden Angeklagten war zur Last gelegt worden, im Juni 2023 mit Fäusten und einem Werkzeug auf einen Mann eingeschlagen und das Fenster von dessen Auto zertrümmert zu haben. „Meine Verlobte hat gesagt, es gab einen Mann in ihrem Leben. Es kann sein, dass sie den Geschädigten damit gemeint hat“, sagte der 28-Jährige, als Richter Thomas Henn etwas über das Verhältnis des Täters zu seinem Opfer wissen wollte. Der Wormser hatte keinen Verteidiger an der Seite, aber einen Dolmetscher, der für alle Prozessbeteiligten übersetzen musste.

Das Opfer, ein 25-Jähriger aus Ludwigshafen, schilderte den Ablauf so: „Meine Ex-Freundin hat mir die Nachricht geschickt, ich soll zum Bahnhof in Bobenheim-Roxheim kommen. Zuerst wollte ich nicht, dann sagte sie, eine Freundin von ihr wolle mich sprechen.“ Etwa zehn Minuten später sei der Angeklagte mit dem Auto zu dem Treffen dazugekommen, sei ausgestiegen und habe ihn direkt in den Schwitzkasten genommen. Außerdem habe er ihm zudem noch auf seinen Kopf geschlagen, ohne vorher zu reden.

Verwirrende Aussagen

Nachdem er hingefallen gewesen sei, habe der Angeklagte ihn weiter ins Gesicht geschlagen und in den Brustbereich getreten. Dann sei er zu seinem Auto zurückgelaufen und habe daraus einen Felgenschlüssel geholt. „Aus Angst, noch mehr verletzt zu werden, bin ich weggelaufen und habe die Polizei angerufen“, sagte das Opfer im Zeugenstand aus. Kurze Zeit später sei die Freundin seiner Ex-Partnerin noch einmal zurückgekommen, um ein Handy, das der Angeklagte bei dem Gerangel verloren hatte, zu holen. Der Angeklagte und seine Verlobte seien inzwischen ins Auto gestiegen und weggefahren. „Ich selbst habe die ganze Zeit nicht geschlagen“, beteuerte der Ludwigshafener.

Für die Verabredung mit ihrer Freundin, der Verlobten des Angeklagten, war die andere Frau, die als Zeugin aussagte, an dem Tattag mit dem Zug aus Wiesbaden nach Frankenthal gekommen. Sie behauptete, den Geschädigten vorher nie gesehen zu haben. Während ihrer Aussage machte sie Erinnerungslücken geltend, weil der Vorfall über ein Jahr her sei. Wer mit dem Streit und der Schlägerei angefangen hat, ließ sich im Laufe der Verhandlung nicht klären. Der Aussage zu dem Hemd, das der Angeklagte dem Geschädigten zerrissen haben soll, widersprach die Zeugin. Er habe es selbst zerrissen, als sie noch einmal zurückgelaufen sei, um das verlorene Handy des Angeklagten zu holen. Nach der Schlägerei soll er sie angerufen haben, um ihr mitzuteilen, dass er beim Prozess nur „die Wahrheit sagen“ wolle. Richter Thomas Henn wurde bei ihrer Aussage immer wieder ungeduldig, weil sie auf einfache Fragen immer wieder ausschweifende Antworten gab.

Der angeklagte Wormser stellte die Sache so dar, als sei er nach gegenseitigem Schubsen selbst auf Rücken und Schläfe geschlagen worden. „Als ich zu Boden ging, habe ich mich zusätzlich am Fuß verletzt“, berichtete er. Den Nachweis über Verletzungen legte dem Gericht aber nur der Geschädigte vor. Klarheit zu den genauen Abläufen hätte eventuell die Aussage der Verlobten bringen können, sie war jedoch im Ausland und stand dem Gericht daher als Zeugin nicht zur Verfügung.

Gericht folgt Staatsanwältin

Die Behauptung des Ludwigshafeners, er sei mit einem Felgenschlüssel attackiert worden, erwies sich letztlich als haltlos. Und die angebliche Zerstörung der Windschutzscheibe seines Wagens konnte nicht eindeutig belegt werden. Der Wormser dagegen kam mit dem Argument, in Notwehr gehandelt zu haben, nicht durch. Die Staatsanwältin beantragte daher sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil der Angeklagte bisher nicht aufgefallen sei. Sie sagte: „Gefährliche Körperverletzung liegt deshalb vor, weil das Gutachten belegt, dass Kopfverletzungen im Gesicht vorhanden waren.“ Hinzukommen sollten 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Angeklagte argumentierte: „Ich bin ein friedliebender Mensch. Er hat mich und meine Freundin belästigt und beleidigt. Ich habe mich lediglich selbst gegen seine Schläge verteidigt.“ Er hoffe, das Gericht werde dies berücksichtigen.

Richter Henn folgte der Empfehlung der Staatsanwältin und verhängte die Mindeststrafe von sechs Monaten Haft auf eine Bewährungsdauer von drei Jahren. Er glaube, so Thomas Henn, dem Geschädigten habe eine Abreibung verpasst werden sollen. Weiter habe die Zeugin widersprüchliche Angaben gemacht, wohl um ihre Freundin und deren Partner zu schützen.

Ein Bewährungshelfer soll dem kaum Deutsch sprechenden Syrer beim Ableisten der Sozialstunden behilflich sein. Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen. Mit dem Hinweis, dass das Rechtsmittel der Revision möglich, aber innerhalb einer Woche einzureichen sei, entließ der Richter den jungen Mann.

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