Rhein-Pfalz Kreis Schulsozialarbeit: Verbandsgemeinde will Stelle schaffen

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LAMBSHEIM/HESSHEIM. Im kommenden Schuljahr werden die Grundschulen in Beindersheim, Lambsheim, Heßheim und Großniedesheim Unterstützung durch einen Schulsozialarbeiter bekommen.

Die vier Schulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim haben die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit betont (wir berichteten im Februar). Am Mittwoch hat der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss einstimmig beschlossen, diesem Wunsch nachzukommen. Mit einem Deputat von 19,5 Wochenstunden soll eine Fachkraft des Zentrums für Arbeit und Bildung (ZAB) Frankenthal zusätzliche Erziehungsarbeit leisten. Die Schulleiter haben der Verwaltung einen Vorschlag gemacht, wie das konkret aussehen könnte. Demnach würde die halbe Stelle auf zweieinhalb Arbeitstage verteilt. Jeweils einen Tag soll die vom ZAB geliehene Fachkraft in Lambsheim und Beindersheim tätig sein, den restlichen halben Tag teilen sich die Schulen in Heßheim und Großniedesheim, die keine Ganztagsschulen sind. Die Verwaltung nennt dafür Kosten von monatlich 2100 bis 2850 Euro, je nach Qualifikation des ZAB-Mitarbeiters. Das Arbeitsfeld reicht laut Konzept von der Vermittlung sozialer und therapeutischer Dienste über Konfliktlösung und Beratung bis zur Projektarbeit mit Kindern, Eltern und Lehrern. Jürgen Schlarpp (SPD), der als Ratsmitglied der Ausschusssitzung beiwohnte und Rederecht bekam, forderte, dass der Inhaber der halben Schulsozialarbeitsstelle einen akademischen Abschluss in einem der infrage kommenden Fächer haben soll. „Am Anfang eines neuen Projekts sollte man keine Abstriche machen“, sagte er mit Hinweis darauf, dass das ZAB auch staatlich anerkannte Erzieher als Schulsozialarbeiter einsetzt. Am liebsten wäre ihm, wenn die Verbandsgemeinde den Job von einer eigenen sozialpädagogischen Fachkraft machen ließe. Den Worten von Ausschussmitglied Willi Boxheimer war zu entnehmen, dass die Schulsozialarbeit zunächst testweise eingeführt wird. Angela Haller (SPD) wünscht sich, dass nicht nur die Schulleitungen, sondern auch der Stelleninhaber gegenüber der Verbandsgemeinde Bericht erstatten. |ww

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