Rhein-Pfalz Kreis „Schmuckstück“ statt „Klotz“

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Fussgönheim. Die Planungsphase für die Bebauung des Geländes „Im Kirchgarten – Nord“ in Fußgönheim geht in die nächste Runde. Nachdem bei Bürgern und Behörden Bedenken gegen die geplanten Bebauungsabsichten aufgekommen waren, hat der Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einen geänderten Entwurf einstimmig befürwortet. Er soll im Januar erneut offengelegt werden.

Die Bauvorhaben im 0,67 Hektar großen und mehrere Flurstücke umfassenden Gebiet zwischen Hauptstraße, Schillerstraße und Im Kirchgarten haben eine lange Vorgeschichte. 2011 wurde der Plan auf Eis gelegt, nachdem sich der Bauträger aus dem Vorhaben zurückgezogen hatte. In einer Sitzung im Mai dieses Jahres hat der Rat beschlossen, das Planverfahren mit einem geänderten Bebauungskonzept und der Firma Luma Haus mit Sitz in Ludwigshafen als Bauträger fortzuführen. Gemäß Baugesetzbuch musste auch die Öffentlichkeit beteiligt werden. Momentan stehen im Gebiet entlang der Hauptstraße Wohngebäude und dahinter eine Scheune, während das westlich anschließende und brachliegende Wiesengelände nicht bebaut ist. „Beabsichtigt war ursprünglich der Bau eines großen Gebäudekomplexes mit seniorengerechten Wohnungen und Betreuung durch einen Pflegedienst“, sagte Ulrich Fillinger vom Ludwigshafener Planungsbüro Piske in der Ratssitzung. „Der neue Bauträger möchte nun klassische Wohnhäuser errichten. Nach Offenlegung der Pläne und einer Beteiligung der Öffentlichkeit vom 21. Juli bis zum 20. August mussten die Pläne hierfür allerdings geändert werden.“ Auch Nachbargemeinden und Behörden hätten sich mit Anregungen gemeldet. Im hinteren Bereich des Grundstücks sollen drei zweigeschossige Häuser mit je sechs Wohnungen entstehen. „Diese Pläne entsprechen noch dem alten Bebauungsplan und können beibehalten werden“, sagte Fillinger. Zu Änderungen komme es aber im vorderen Bereich der Grundstücke Hauptstraße 50 und 52, wo ebenfalls Wohnhäuser entstehen sollen. Das Gebiet war zwischenzeitlich in die Denkmaltopographie des Rhein-Pfalz-Kreises aufgenommen worden. Dementsprechend hatte die Kreisverwaltung bemängelt, dass laut altem Bebauungsplan „das Gesamtbild der Hauptstraße empfindlich und unwiderruflich gestört werden kann“. Eine denkmalrechtliche Genehmigung könne damit nicht erfolgen, hieß es in der Stellungnahme weiter. Nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalpflegebehörde hat das Büro Piske seine Pläne geändert, unter anderem im Hinblick auf die Höhe und Breite der Fassade an der Hauptstraße. Die Baugenehmigung wurde schließlich nach weiteren Anpassungen im Bebauungsplan erteilt. Weitere Stellungnahmen, deren Inhalt bei der Erstellung des neuen Bebauungsplans berücksichtigt wurden, kamen unter anderem von zwei Fußgönheimer Bürgern, der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) Speyer, vom Vermessungs- und Katasteramt Rheinland-Pfalz sowie von den Pfalzwerke. Heike Seifert-Leschhorn (CDU) erkundigte sich bei Fillinger nach der Möglichkeit, die Gebäude an der Hauptstraße für Arztpraxen zur Verfügung zu stellen. „Das ist sogar so gewünscht“, erklärte der Planer. „Aus Gründen der Denkmalpflege müssen die Eingänge auf Erdgeschosshöhe bleiben, was sich für Mietwohnungen nur bedingt eignet. Als Bewohner wäre man dann auf einer Höhe mit der Straße.“ Thomas Bauer (SPD) zeigte sich mit dem neuen Baukonzept zufrieden. Vorher sei ein unansehnlicher „großer Klotz“ geplant gewesen, nun entstehe ein „kleines Schmuckstück“ für die Gemeinde. „Die Tatsache, dass es nur eine Einfahrt von der Hauptstraße aus zu den Parkplätzen auf dem Gelände geben wird, trägt hoffentlich zur Beruhigung des Verkehrs bei“, sagte er. „Altersgerechte Wohneinrichtungen wären uns zwar lieber gewesen, aber mit den barrierefreien Wohnungen sind wir zufrieden“, sagte Jochen Schubert (Freie Wähler). Bei dem von Fillinger vorgestellten Plan handelt es sich noch nicht um eine Endfassung. Die Bürger und die Behörden sollen im Januar erneut am Verfahren beteiligt werden. Die Frist für den Eingang von Stellungnahmen hat der Rat dabei von einem Monat auf 14 Tage nach Offenlegung verkürzt.

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