Rhein-Pfalz Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Rhein-Pfalz-Kreis sucht neuen Behindertenbeauftragten

Die Teilhabe am Arbeitsmarkt ist für viele Behinderte nicht einfach durchzusetzen. Dafür brauchen sie meist einen Beistand.
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt ist für viele Behinderte nicht einfach durchzusetzen. Dafür brauchen sie meist einen Beistand. Foto: Stefan Puchner/DPA

Gerhard Michel hat sich zur Ruhe gesetzt, deshalb sucht die Rhein-Pfalz-Kreisverwaltung jemanden, der für die nächsten fünf Jahre ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter sein will. Ein Job mit Verantwortung, der hauptamtlich ausgeübt werden sollte, wie Michels Kollege Holger Voll meint.

Der vom Kreistag zu wählende Behindertenbeauftragte soll mithelfen, dass sich die Lebensbedingungen behinderter Menschen verbessern und sie in allen Bereichen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Er soll sie zu festen Sprechzeiten beraten und ihre Interessen gegenüber der Kreisverwaltung deutlich machen. Er soll bei Bauprojekten gehört werden und Kontakte zu Personen und Einrichtungen pflegen, die sich mit Angelegenheiten von Behinderten befassen, zum Beispiel Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbände oder Behörden.

Ganz schön viel Arbeit für einen Ehrenamtler, der laut Stellenausschreibung eine monatliche Aufwandsentschädigung von 285,23 Euro bekommt. Fragt man Gerhard Michel nach einer Bilanz seiner Arbeit als Kreisbehindertenbeauftragter ab Dezember 2015, hört man ein bisschen Resignation heraus. „Inklusion ist ein schwieriges Geschäft in Rheinland-Pfalz“, sagt der ehemalige Gehörlosenlehrer, der das Ehrenamt aus Altersgründen – er ist jetzt 70 Jahre alt – nicht weitere fünf Jahre ausüben möchte.

Es gebe zu wenige Wohngemeinschaften für Behinderte, meint Gerhard Michel

Als größtes Problem sieht er den Mangel an Wohnraum für Behinderte. Das hatte auch sein Vorgänger Arno Weber immer wieder zum Thema gemacht. Michel nennt als Beispiel junge Menschen, die mit etwas Unterstützung durchaus eigenständig in einer behindertengerechten Wohngemeinschaft leben könnten. Wenn es solche Wohnungen denn gäbe. „Viele Eltern von Behinderten machen sich Sorgen, was mit ihrem Kind wird, wenn sie selbst mal nicht mehr können“, weiß Gerhard Michel. Als ebenfalls „großes Arbeitsfeld“ nennt der Bobenheim-Roxheimer die Schulbildung und Berufsausbildung von Autisten.

Was seinen Part des Beraters betrifft, spricht Michel von einem „Bogen, der sich sehr weit spannt“. Die Gespräche in seiner monatlichen Sprechstunde oder jeden Mittwoch am Telefon hat er nicht gezählt. Aber er hat erlebt, dass sehr viele, die plötzlich behindert sind, vor allem Senioren, wissen wollen, bei welchen Anlaufstellen und Einrichtungen sie Unterstützung finden können.

Ein Behindertenbeauftragter kann Lösungen nicht erzwingen

Um gut beraten zu können, müsse sich ein Behindertenbeauftragter viel Wissen, viele Kontakte und ein Netzwerk erarbeiten. „Manches erfährt man nur durch Zufall“, sagt Michel und nennt ein Beispiel: „Jetzt weiß ich, dass eines der Neustadter Gymnasien im inklusiven Unterricht Autisten aufnimmt.“ Gern sei er bereit, seinem Nachfolger oder der Nachfolgerin Erfahrungen weiterzugeben. Bei manchen Problemen bleibe einem allerdings nichts anderes übrig, als zu warten, „bis irgendeine Tür aufgeht“. „In diesem Amt hat man ja keine Rechte. Man kann keinen Druck ausüben.“

Die Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung, besonders mit dem Seniorenbüro, beschreibt der 70-Jährige als gut. Die Verbindung zu den Behindertenbeauftragten in einigen der Kreiskommunen dagegen war offenbar eher schwach. Michel ist sich – ebenso wie die Pressestelle im Kreishaus – auf Anfrage nicht sicher, in welchen Orten es solche Kollegen gibt. Holger Voll ist einer von ihnen, er kümmert sich seit 2017 um die Belange von Behinderten, die in Bobenheim-Roxheim wohnen. Im Mai wurde dort unter seiner Federführung ein Aktionsplan für Inklusion verabschiedet.

Kollege Voll aus Bobenheim-Roxheim hält Teilzeitstelle für sinnvoller als Ehrenamt

Holger Voll, der als Kind nach einem Unfall beide Beine verloren hat, steht für das kreisweite Amt des Behindertenbeauftragten nicht zur Verfügung. Aus zeitlichen Gründen, wie er auf Anfrage sagt. Er findet, dass der Job in einem so großen Landkreis hauptamtlich in Teilzeit statt im Ehrenamt gemacht werden müsste. „Der Kreis hat die Mittel dazu“, sagt Voll und weist auf die nicht so betuchte Stadt Frankenthal hin, deren Behindertenbeauftragte fest angestellt sei. Sie heißt Birgit Löwer und ist zugleich Gleichstellungsbeauftragte. Außerdem gebe es in Frankenthal seit 2015 einen Beirat für Menschen mit Behinderung. Was Holger Voll damit andeuten will: Die Stadt investiert ins Thema Inklusion mehr Geld und Energie als der Rhein-Pfalz-Kreis.

Voll wünscht sich außerdem, dass der Nachfolger von Arno Weber und Gerhard Michel, die aus der Sonder- beziehungsweise Sozialpädagogik kamen, die Kompetenzen aus der eigenen Biografie heraus haben, das heißt selbst behindert sein sollte. „Der Kreis könnte also mit so einer Teilzeitstelle gleichzeitig einem Schwerbehinderten Arbeit geben“, fasst der 47-Jährige seine Idee zusammen.

Kontakt

Wer im Rhein-Pfalz-Kreis wohnt und sich für die ehrenamtliche Stelle des/der Behindertenbeauftragten interessiert, kann seine Bewerbung bis 15. Oktober an diese Adresse schicken: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Vorzimmer des Landrats, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen

Kommentar

Verantwortungsbewusst, einsatzbereit und kontaktfreudig soll derjenige sein, der sich in dieser Wahlperiode des Kreistags mit einem „hohen Maß an Einfühlungsvermögen“ um die Belange, Wünsche und Probleme von Menschen mit Behinderung kümmert. So steht es in der öffentlichen Bekanntmachung des Rhein-Pfalz-Kreises, der auf der Suche nach einem Behindertenbeauftragten ist.

Man darf gespannt sein, wie viele sich zu diesem Ehrenamt berufen und kompetent dafür fühlen. Denn zur charakterlichen Eignung und der Motivation sollte ja ein bisschen Grundwissen hinzukommen, wenn man nicht monatelang recherchieren will, bevor man seine erste Sprechstunde hält.

Es steht leider zu befürchten, dass Kreistag und Kreisverwaltung dem Amt und der Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention bislang nicht so viel Gewicht beimessen, wie es angesichts der Kreisgröße nötig oder zumindest sinnvoll wäre. Darauf lässt die (gemessen an der Aufgabe) nicht gerade üppige Ehrenamtspauschale schließen. Stutzig macht auch, dass das Amt schon seit dem Frühsommer vakant ist – und dass die Verwaltung nicht auf Anhieb die Presseanfrage beantworten kann, in welchen Kreiskommunen es denn örtliche Behindertenbeauftragte gibt und warum man sie nicht auf der Internetseite des Landkreises findet. Das ist umso peinlicher, als in der Stellenausschreibung steht, der Kreisbeauftragte solle „Bindeglied zwischen den örtlichen Beauftragten“ sein.

Bevor die Mitglieder des Kreistags also bald wieder die Ernennung eines Behindertenbeauftragten auf der Tagesordnung haben und das für eine Formsache halten, sollten sie vielleicht doch noch mal über die Bedeutung und Herausforderungen des Amts nachdenken.

Gerhard Michel hat aus Altersgründen sein Ehrenamt im Rhein-Pfalz-Kreis aufgegeben.
Gerhard Michel hat aus Altersgründen sein Ehrenamt im Rhein-Pfalz-Kreis aufgegeben. Archivfoto: KUNZ
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