Fussgönheim RHEINPFALZ Plus Artikel Rat strebt neuen Bebauungsplan für Kita und Schule an

Die Schillerschule in Fußgönheim platzt aus allen Nähten.
Die Schillerschule in Fußgönheim platzt aus allen Nähten.

In absehbarer Zeit wird in Fußgönheim sowohl in der Kindertagesstätte als auch in der Grundschule der Platz wahrscheinlich nicht mehr reichen. Für eine Erweiterung der beiden Einrichtungen müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde hat im Gemeinderat jetzt die Unterlagen für einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan präsentiert.

Bereits im Dezember 2022 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass der Bebauungsplan im Bereich Schule und Kindertagesstätte geändert werden soll, um so die Voraussetzung für eine mögliche Erweiterung zu schaffen. Bisher ist das etwa 1,5 Hektar große Gebiet Teil des Bebauungsplans „In der Ersten, der Zweiten Langgewanne“, in dem das Areal als Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Schule, Kindergarten und Spielplatz festgelegt ist. Doch fehlen in dem Bebauungsplan aus dem Jahr 1973 Angaben zur überbaubaren Grundstücksfläche und zum Maß der baulichen Nutzung, was inzwischen erforderlich ist. Um die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Erweiterung von Kindertagesstätte und Schule zu schaffen, soll das Areal aus dem Bebauungsplan „In der ersten, der Zweiten Langgewanne“ herausgenommen und ein neuer Bebauungsplan Grundschule und Kindertagesstätte erstellt werden.

Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans. Ein Planungsentwurf, der nächste Schritt des Bebauungsplanverfahrens, liegt bereits vor. Vorgesehen war, dass die Ratsmitglieder auch darüber entscheiden sollen. Für die Vorbereitung sei allerdings nicht ausreichend Zeit gewesen. Deshalb sei eine Entscheidung nicht möglich, bemängelte CDU-Fraktionsvorsitzende Heike Seifert-Leschhorn. Die Mehrheit der Ratsmitglieder schloss sich dieser Meinung an und votierte dafür, die Entscheidung zu verschieben.

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