Rhein-Pfalz Kreis Psychiatrisches Gutachten muss her

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Neu aufgerollt werden muss der gestern vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts begonnene Prozess, bei dem einem 45-jährigen Mann und einer 44-jährigen Frau, beide aus Bobenheim-Roxheim, räuberische Erpressung zur Last gelegt wurde. Die Verhandlung wurde am Nachmittag ausgesetzt. Mit einem psychiatrischen Gutachten soll nun zuerst ermittelt werden, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist.

Der 45-Jährige ist laut eigener Aussage seit seinem 26. Lebensjahr alkoholkrank. Zum Tatzeitpunkt hatte er nach einem Alkoholtest rund 3,5 Promille intus. Auch das Opfer soll alkoholabhängig gewesen sein, wies an dem betreffenden Tag einen Wert von 2,3 Promille auf. Eine direkte Befragung des Opfers ist nicht mehr möglich, da der Mann inzwischen verstorben ist. Die Frau hatte nur wenig getrunken (0,4 Promille), sie hat nach eigener Aussage keine Probleme mit Drogen. Es ist schwer nachzuvollziehen, was wirklich am 25. November 2014 in der Wohnung des Opfers passiert ist. Dazu gibt es verschiedene Aussagen, die Beteiligte und andere – die allerdings nur vom Hörensagen – direkt nach der Tat gemacht haben. Die beiden Angeklagten sagen vor Gericht zum Tathergang nicht aus, wenn auch der 45-Jährige von seinem Verteidiger Benjamin Litty mehrmals laut daran gehindert werden musste. Um was soll es gegangen sein? Die 44-jährige Frau wollte sich wohl Geld bei ihrem Bekannten, dem Opfer, leihen. Dieser wollte ihr angeblich zuerst 15 oder 20 Euro geben, soll dann aber wieder einen Rückzieher gemacht haben. Daraufhin soll der 45-jährige Angeklagte irgendwie in die Wohnung gelangt sein und unvermittelt auf das Opfer eingeschlagen haben. Mit der Faust und eventuell auch mit einem vier Kilogramm schweren und 1,15 Meter langen Dekogewehr, das in der Wohnung an der Wand hing. Die Frau habe die auf dem Wohnzimmertisch liegende EC-Karte an sich genommen. Ob die Geheimnummer mit Gewalt erpresst wurde oder ob sie die Frau schon gewusst hat, blieb offen. Als die beiden Angeklagten mit dem blutenden Opfer das Haus verlassen wollten, wurden sie von einem Hausbewohner abgefangen, der den Verletzten erst einmal zu sich in die Wohnung holte und die Polizei informierte. Sicher ist: Die Frau hat anschließend mit der Geldkarte des Opfers dessen Restguthaben von 15 Euro vom Konto abgehoben. Die beiden Angeklagten hatten sich im Internet kennengelernt. In welcher Beziehung sie zueinander standen oder stehen, blieb gestern offen. Ein am Mittag angesetztes Rechtsgespräch brachte kein Ergebnis. „Eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten war nicht möglich“, informierte der Vorsitzende Richter Carsten Sauermilch im Anschluss. Insbesondere Verteidiger Benjamin Litty versuchte, in Zweifel zu ziehen, dass sein Mandant das Opfer geschlagen habe. Vielmehr könnten die Verletzungen von Stürzen stammen, da das Opfer schwer erkrankt gewesen sein soll und zudem alkoholabhängig war. In einem Beweisantrag forderte Litty, den Hausarzt und die beiden Brüder des Opfers zu hören. Mit einem weiteren Beweisantrag will der Verteidiger klären lassen, ob die Verletzungen des Opfers überhaupt von der schweren Dekowaffe stammen können. Da das psychiatrische Gutachten sicher nicht in der gesetzten Frist zur Fortsetzung von Prozessen erstellt werden kann, muss ein neuer Auftakt angesetzt werden. Sauermilch beteuerte, er habe das Gutachten absichtlich nicht vor der Ansetzung des gestrigen Prozessbeginns anfertigen lassen, weil er sich zuerst einmal ein Bild habe machen wollen. (nt)

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