Hessheim RHEINPFALZ Plus Artikel Projekt Solarpark droht an Bürokratie zu scheitern

Hier wird auf einer Freifläche Strom erzeugt. Ein geplantes Projekt dieser Art in Heßheim kommt behördlich einfach nicht voran.
Hier wird auf einer Freifläche Strom erzeugt. Ein geplantes Projekt dieser Art in Heßheim kommt behördlich einfach nicht voran.

Noch immer ist kein einziges Modul installiert, obwohl in Heßheim seit 2019 ein Solarpark geplant wird. Das liege an der Kreisverwaltung, sagt der Chef der Starnberger Firma Greenvest Solar und spricht von Willkür. Das Bauamt weist das von sich.

Matthias Bäcker ist ziemlich sauer. Seit 1998 projektiert er Fotovoltaikanlagen auf Dächern und mittlerweile auch auf Freiflächen, aber so etwas habe er noch nicht erlebt, sagt er gegenüber der RHEINPFALZ, die gern wissen will, wann es denn endlich los geht auf dem Acker im Norden von Heßheim. Schließlich hat der Ortsgemeinderat schon im Juni 2020 den für das Vorhaben notwendigen Bebauungsplan verabschiedet. Und der Krieg in der Ukraine macht gerade deutlich, wie dringend in Deutschland Strom aus erneuerbaren Energien gebraucht wird. Doch der geschäftsführende Gesellschafter der Greenvest Solar GmbH kann nur von Bürokratie, Pannen und Kommunikationsstörungen auf dem Verwaltungsweg berichten.

Die erste Verzögerung habe es schon bei der Genehmigung des Bebauungsplans durch den Rhein-Pfalz-Kreis gegeben. Angeblich seien die von der Verbandsgemeinde (VG) Lambsheim-Heßheim verschickten Unterlagen samt Stellungnahmen von Behörden und Verbänden nicht im Kreishaus angekommen, „was aber erst im Januar 2021 nach sehr intensiven Nachfragen unsererseits bei der Kreisverwaltung auffiel“, sagt Bäcker. Weil die VG-Verwaltung die Stellungnahmen als Originale verschickt hatte, mussten alle Verfasser noch einmal angeschrieben werden, sodass es mit der Genehmigung bis April dauerte.

Hoffnung auf verkürztes Verfahren enttäuscht

Der nächste Dämpfer war die Ablehnung eines Freistellungsverfahrens, das die VG-Bauabteilung im Namen von Greenvest Solar beantragt hatte. Denn weil sich ja schon alle Fachbehörden intensiv mit dem Vorhaben beschäftigt hatten, sollte das Bauantragsverfahren verkürzt ablaufen. „In Bayern braucht man gar keine Baugenehmigung, wenn für so eine Anlage die Baureife erarbeitet wurde“, nennt Bäcker ein Beispiel dafür, wie andernorts Solarparks erlaubt werden. Doch die Bauabteilung beim Kreis hielt sich streng an die Landesbauordnung, in der für die Freistellung Gebäudeklassen, aber keine Freiflächensolaranlagen genannt sind. „Die Ablehnung wurde uns aber erst vier Wochen später mitgeteilt“, sagt Bäcker und ergänzt, dass andernorts solche Anlagen sehr wohl im verkürzten Verfahren auf den Weg gebracht würden.

Derart vorgewarnt, brachte der Starnberger Firmenchef die Unterlagen in der vom Kreis geforderten Form und in vierfacher Ausfertigung am 6. Oktober 2021 persönlich nach Ludwigshafen. Die am 7. Dezember gestellte Frage nach dem Stand des Verfahrens habe die Kreisbauabteilung nicht beantwortet, sagt er, stattdessen am 17. Januar Unterlagen nachgefordert. „Dass von der Bauaufsichtsbehörde noch Nachforderungen kommen, ist nicht ungewöhnlich“, berichtet Bäcker, doch das solle laut Landesbauordnung innerhalb von zehn Werktagen geschehen und nicht nach mehr als drei Monaten, wie in diesem Fall.

Amtsleiterin weist Beschwerde zurück

Bäcker nennt das Verhalten der Abteilungsmitarbeiterin eine „willkürliche Verzögerung und Behinderung“, soll heißen: Schikane. Er hat im Januar eine ausführliche Beschwerde eingereicht. Abteilungsleiterin Sylvia Gerdon-Schaa hat in ihrer Antwort den Vorwurf entschieden zurückgewiesen, das Vorgehen der Mitarbeiterin als korrekt bezeichnet und bezüglich der Dauer des Verfahrens auf erhebliche Arbeitsrückstände im Kreishaus hingewiesen. Wenig später hat Greenvest Solar weitere „Nachforderungen von Planunterlagen“ erhalten. „Die schießen jetzt aus allen Rohren“, sagt er.

Auf RHEINPFALZ-Anfrage betont die Kreisverwaltung, die Nachforderung weiterer Plansätze diene dazu, „nicht warten zu müssen, bis ein Plansatz von einer Fachbehörde zurückkommt, damit die nächste Behörde beteiligt werden kann“. Ob Fachbehörden weitere Unterlagen fordern, könne die Untere Bauaufsichtsbehörde nicht beeinflussen. „Oftmals entsteht dadurch der Eindruck, als ob wir die Unterlagen scheibchenweise anfordern würden“, teilt Kreissprecherin Kornelia Barnewald mit.

Was das Freistellungsverfahren betrifft, so bleibt die Verwaltung dabei, dass es nicht für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen gelte. Das Finanzministerium habe das gegenüber Greenvest bestätigt, also gebe es keinen Handlungsspielraum für die Bauabteilung. Grundsätzlich werden dort Bauanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Barnewald nennt das Stichwort Gleichbehandlung. Allerdings sagt sie auf Anfrage auch: „Wenn ein Projekt in einem für jedermann erkennbaren besonderen öffentlichen Interesse steht, sind wir sehr wohl in der Lage zu priorisieren.“

Firmenchef denkt über Klage nach

Matthias Bäcker hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium um Hilfe gebeten. Die Antwort kam jedoch vom Finanzministerium, das die Grundlagen und Abläufe eines Baugenehmigungsverfahrens erläutert, aber zum konkreten Fall keine Stellung nimmt. Bäcker hält das Heßheimer Projekt, mit dem Strom für mehr als 400 Durchschnittshaushalte erzeugt werden könne, für gefährdet. Der Investor, den seine Starnberger Firma ins Boot geholt hat, beklage, dass die Solarmodule und der Trafo längst da seien, aber nicht verbaut werden könnten.

Man schließe eine Schadenersatzklage gegen die Kreisverwaltung nicht aus, sagt Bäcker und berichtet kopfschüttelnd, was beiden Unternehmen nun noch auferlegt wurde, nämlich unter anderem „unser Brandschutzgutachten durch einen weiteren Brandschutzgutachter begutachten zu lassen“. Außerdem sollen sie ein Niederschlagswasser-Bewirtschaftungskonzept vorlegen, obwohl nur zwei Prozent der Ackerfläche versiegelt werden, und die Untere Naturschutzbehörde wolle einen Freiflächengestaltungsplan, obwohl das Thema Bepflanzung schon umfassend im Bebauungsplan geregelt sei. Diese Abteilung habe zudem durchblicken lassen, dass ein Personalengpass bevorstehe und deshalb mit einer weiteren Verzögerung von mindestens einem halben Jahr zu rechnen sei.

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