Fussgönheim / Rhein-Pfalz-Kreis
Progressionsstreit: Kreis wartet auf Fußgönheimer Begründung
Beim Thema Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Das ist nicht nur im zwischenmenschlichen Bereich so. Das gilt auch für die interkommunale Ebene. Und wenn einem dieses wichtige Thema unter den Nägeln brennt, greift man zu ungewöhnlichen Mitteln. Not macht ja bekanntlich erfinderisch.
Und so hatte sich Lothar Straßer vor Kurzem vom beschaulichen Fußgönheim ins etwas weniger beschauliche Ludwigshafen aufgemacht, um vor dem Kreistag zu sprechen. Nein, Straßer ist nicht spontan für ein Mitglied der CDU-Fraktion nachgerückt. Straßer ist Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises, und als solcher darf er in der Einwohnerfragestunde seine Themen vorbringen.
Es ging, Sie ahnen es, ums liebe Geld. Nicht direkt Straßers persönlicher monetärer Besitz. Nein, dem Christdemokraten, der im Fußgönheimer Ortsgemeinderat und im Verbandsgemeinderat Maxdorf sitzt, ging es um die finanzielle Gesundheit der Gemeinde, für die er sich seit Jahrzehnten ehrenamtlich engagiert.
„Was uns umtreibt ist die Kreisumlage“, begann Straßer seine Ausführungen. Zum besseren Verständnis: Um ihren Aufgaben nachzukommen, braucht auch die Kreisverwaltung Geld. Das bekommt sie auch über Umlagen, die die Kreisgemeinden bezahlen müssen. Aktuell müssen diese 42,5 Prozent ihrer Steuereinnahmen nach Ludwigshafen überweisen.
Eine der ärmsten Gemeinden
Mehr noch, wenn sie unter die sogenannte Progression fallen. Entscheidend dafür, ob eine Gemeinde darunter fällt, ist die Steuerkraftzahl pro Einwohner im Landesdurchschnitt. „Mal angenommen, diese Steuerkraftzahl läge bei 1000 Euro. Dann wäre der Richtwert für Fußgönheim bei rund 2600 Einwohnern 2,6 Millionen Euro“, erläutert Michael Burchart. Er ist Leiter der Finanzabteilung im Maxdorfer Rathaus. Für alle Einnahmen, die über diesen 2,6 Millionen Euro liegen würden, gelte dann die Progression. Habe Fußgönheim zum Beispiel fünf Millionen Euro Einnahmen, würden 2,4 Millionen Euro unter die Progression fallen, erläutert Burchart.
„Durch die Progression ist Fußgönheim zu einer der ärmsten Gemeinden im Kreis geworden. Und das trotz Rekordeinnahmen“, klagte Straßer vor dem Kreistag. In 30 Jahren Arbeit im Gemeinderat habe er sowas noch nicht erlebt. Wie ein Bittsteller komme er sich vor. Fußgönheim sei das Armenhaus des Kreises. Und das bei laut Burchart rund 7,7 Millionen Euro Einnahmen 2023. Für 2024 werden sogar 8,8 Millionen Euro prognostiziert. Die Gemeinde Fußgönheim hat daher gegen diese Erhebung auch Widerspruch eingelegt.
Der Landrat sieht’s gelassen
Landrat Clemens Körner (CDU) blieb relativ gelassen. Umlagen und Progression seien 1997 beschlossen worden. Die Berechnung sei im Landesfinanzausgleichsgesetz geregelt. In den vergangenen Jahren seien etliche Gemeinden von der Progression betroffen gewesen. Als Beispiele nannte der Landrat Harthausen und Maxdorf. „Es wäre ungerecht gegenüber den anderen Gemeinden, die in der Vergangenheit gezahlt haben, wenn Fußgönheim nicht zahlen würde. Die Progression ist keine Erfindung des letzten Jahres“, betonte Körner.
Er versicherte Straßer, dass es sich der Kreistag auch bei der Festsetzung des Satzes der Kreisumlage nicht leicht mache. „Der Kreistag weiß, was es bedeutet, wenn er Beschlüsse fasst.“ Zum Plenum gehören etliche Bürgermeister von Kreisgemeinden.
Körners Stimme hob ein klein wenig an, als er den Ball in Richtung Straßer und Gemeinde Fußgönheim zurückspielte. Ja, der Widerspruch der Gemeinde sei eingegangen. Eine Begründung habe man allerdings bislang noch nicht erhalten. „Und die brauchen wir nun mal, um zu wissen, mit welcher Begründung wir es hier zu tun haben“, verdeutlichte Körner. Schließlich müsse die Verwaltung dann darauf reagieren.
In diesem Punkt zeichnet sich aber in naher Zukunft eine Lösung ab. Wie Michael Burchart im RHEINPFALZ-Gespräch berichtet, ist die Begründung mittlerweile beim Rechtsbeistand der Gemeinde angelangt und soll dann so bald wie möglich der Kreisverwaltung zugestellt werden. Danach kommt die Sache aller Voraussicht nach vor den Kreisrechtsausschuss. Sollte eine der Parteien mit dessen Urteil nicht einverstanden sein, kann es ein Fall für das Verwaltungsgericht werden.