Rhein-Pfalz Kreis Platz vor den Kirchen in der Kritik

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Lambsheim. Die Ortsgemeinde Lambsheim hat zwei markante Stellen in der verkehrsberuhigten Hauptstraße neu gestalten lassen. Was die 50 Meter lange Strecke vor den Kirchen betrifft, halten sich im Dorf trotz Beteuerungen der Baufachleute Zweifel, ob auf dem Bürgersteig genug Freiraum für Menschen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen ist.

Ein Mitglied des Bauausschusses hat es vorgebracht und einige Tage später auch eine aufgeregte Bürgerin in der Einwohnerfragestunde des Gemeinderats: Die beiden hatten mehrfach gehört und zum Teil auch beobachtet, dass Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte mit Rollator und Mütter mit Kinderwagen und zweitem Kind an der Hand Probleme mit dem neu gestalteten Platz an den Lambsheimer Kirchen hätten. Die Betroffenen müssten zum Teil auf die Fahrbahn, um die Stelle zu passieren. Dabei wurde der neu gepflanzte Baum bemängelt, der nicht genug Platz zum Durchgehen oder Durchfahren lasse. Außerdem wurde bezweifelt, dass die Betonwürfel, die den Hauptstraßenabschnitt optisch auflockern und als Sitzgelegenheit dienen sollen, sinnvoll angeordnet sind. An manchen Stellen sei ein Durchkommen mit Fahrgeräten schwierig oder unmöglich. Steven Kunz von der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim bleibt dabei, dass Planer und Baufirma alles richtig gemacht haben. Er hat nach den Beschwerden vor Ort alles noch einmal überprüft und sogar einen Zwillingswagen durch die Engstellen geschoben und fotografiert. Für die RHEINPFALZ erläutert er die Gegebenheiten. „Die Durchgangsbreite am Baumstandort beträgt zwischen Baumgitter und Bordsteinvorderkante 1,40 Meter, an den Betonwürfeln ist sie größer“, sagt Kunz. Das sei für alle genannten Gruppen ausreichend. Am nordöstlichen Ende der Ausbaustrecke betrage der Abstand zwischen der Hausecke und der Gehwegvorderkante nur einen Meter, „doch daran ist bis zu einem eventuellen weiteren Ausbau der Hauptstraße nichts zu ändern“. Hätte man die Fahrbahn nicht verschmälern und den Gehweg breiter anlegen können? Nein, sagt Steven Kunz. Denn zwischen dem Bahnübergang und der Kreuzung an der Marktstraße werde es bis auf Weiteres Begegnungsverkehr geben. Gemessen an den schmalen Bürgersteigen vor und nach der Ausbaustrecke sowie in anderen Straßen des alten Ortskerns sei der Gehweg an den Kirchen sogar als komfortabel zu bezeichnen. Soll heißen: Wenn hier eine Mutter mit Kindern im Wagen und an der Hand Probleme hat, dann hat sie die an anderen Stellen im Dorf noch viel mehr. Der Bautechniker und Verwaltungsfachwirt weist darüber hinaus auf die Denkmalschutzzone hin, in der besagter Hauptstraßenabschnitt liegt. „Damit ergeben sich Zwangspunkte und besondere gestalterische Anforderungen“, erklärt Kunz. Die Zwangspunkte ergäben sich aus der vorhandenen Fahrbahn und dem Gehweg, deren Breite und Verhältnis zueinander nicht ohne Weiteres zugunsten eines Teils geändert werden könnten. Kunz: „Das Fachplanungsbüro und die Verwaltung haben deshalb versucht, alle wichtigen Aspekte zueinander in möglichst guten Einklang zu bringen.“ |ww

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