Waldsee
Plan für klare Regelungen „Auf der Au“
Der Bebauungsplan-Entwurf für das Campinggebiet „Auf der Au“ regelt eindeutig, was wo gebaut werden darf. Die Grenzen, auf denen Camping möglich sein wird, sind dann zwar deutlich größer als der aktuell genutzte Bereich, um noch Spielraum für Erweiterung zu haben, aber bei weitem nicht mehr so groß, wie der Campingplatz einst war. Was nicht mehr für Campingzwecke genutzt werden darf, wird renaturiert.
Es soll über den jetzigen Hauptweg III eine zentrale Zufahrt geben. Vor dieser Zufahrt ist entlang der Straße zwischen Altrip und Waldsee ein Parkplatz angedacht für Besucher des Campingplatzes, die nicht mehr auf den Platz fahren sollen, und Badegäste. Das Platzwartgebäude soll nach vorne an die Zufahrt verlegt werden. Dort darf bei Bedarf auch ein Kiosk oder eine Betriebswohnung gebaut werden. Außerdem soll der Abfallsammelplatz ebenfalls nach vorne an die Straße verlegt werden.
Wochenendhäuser nicht erlaubt
Dauercamper können die heute schon genutzten Plätze verwenden. Wohnwagen, auch fest installierte, sind erlaubt, Wochenendhäuser nicht. Die Fläche darf inklusiv Vorzelte und Freisitze maximal 50 Quadratmeter nicht überschreiten. Die Grundfläche der Wohnwägen darf nicht größer als 30 Quadratmeter sein. Neu ist die Möglichkeit des Kurzzeitcampings, ein Areal kann zwischen Hauptweg III und IV an der Straße ausgewiesen werden. Dauercamper, die jetzt schon in diesem Bereich sind, müssen aber nicht umziehen. Die Gastronomie an der Straße darf bleiben, wo sie ist.
Die Hauptwege III, IV und V sollen mit einer Ringstraße verbunden werden. „Eigentlich müsste der Hauptweg II auch eingebunden werden“, sagte Dillinger. Allerdings liegen in dem Bereich noch einige Parzellen, deren Eigentümer sie nicht an die Naherholung in den Rheinauen GmbH verpachten möchten, so dass die Planung dort schwierig ist. Nach aktuellem Stand seien es im gesamten Gebiet nur noch zehn Parzellen, deren Eigentümer nicht verpachten möchten.
Mit diesem Bebauungsplan ist dann klar geregelt, was erlaubt ist, was nicht bedeutet, dass das auch alles gemacht werden muss. Zur Verdeutlichung: Wenn es Kurzzeitcampingplätze geben soll, dann in dem dafür ausgewiesenen Gebiet. Wenn ein Kiosk gebaut wird, dann vorne bei der Schranke. Es heißt aber nicht, dass es einen Kurzzeitcampingplatz und einen Kiosk geben muss. Wenn der Ortsgemeinderat am 10. Oktober dem Entwurf zustimmt, dann wird er offengelegt und Behörden und Bevölkerung können Eingaben machen.