Bobenheim-Roxheim
Pause im Kreistag wird zum Thema für Gemeinde
Wahlkampf ist gemeinhin mit Getöse verbunden, was an sich nicht schlimm ist. Denn wann, wenn nicht im Wahlkampf, sollen sich die Konkurrenten im Politikgeschäft gegenseitig kontrollieren und kritisieren und das den Wähler wissen lassen? So kam es vielleicht, dass Bobenheim-Roxheims Bürgermeister Michael Müller von der SPD vor anderthalb Wochen Landrat Clemens Körner von der CDU dafür tadelte, dass dieser bis nach den Kommunalwahlen keine Kreistagssitzung mehr einberufen und stattdessen den Kreisausschuss Entscheidungen treffen lassen will. Darüber berichtet hat die RHEINPFALZ am Samstag in der Wochenendkolumne „Rück-Spiegel“.
„Wasser predigen und selbst Wein trinken“, empörten sich daraufhin Bobenheim-Roxheimer CDU-Vertreter und ließen die Zeitungsleser am Dienstag wissen, dass Müller doch ebenfalls bis zum 9. Juni keine Gremiensitzung mehr abzuhalten gedenke – und deshalb vorsorglich einen Ratsbeschluss in einer teuren Bauangelegenheit haben wollte.
Bürgermeister erläutert Hintergrund
„Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen“, kontert jetzt der Bürgermeister und erläutert, warum er gegen den Ermächtigungsantrag des Landrats gestimmt hat und was diesen vom Vorratsbeschluss im Gemeinderat unterscheidet. Den Kreisausschuss bis Juli alle Entscheidungen treffen zu lassen, für die eigentlich der Kreistag zuständig ist, verstoße gegen die Landkreisordnung und das Kommunalwahlgesetz, argumentiert Michael Müller. „Würden wir in den Gemeinden so verfahren, würde das von der Kommunalaufsicht beanstandet.“
Der Vorratsbeschluss im Rat sei für den konkreten Einzelfall und einen kurzen Zeitraum gedacht gewesen, der Ermächtigungsbeschluss im Kreistag dagegen gelte jetzt „generell für alle Fälle und für einen Zeitraum von dreieinhalb Monaten“. Und außerdem: Dass momentan im Bobenheim-Roxheimer Sitzungskalender kein Eintrag zu finden ist, bedeute ja nicht, dass in dieser Wahlperiode keine Sitzungen mehr stattfänden. Da hat Müller recht, und es ist gut möglich, dass sich in ein paar Wochen gleich zwei Gremien mit einer Bausache befassen müssen, die auf Wunsch der CDU-Fraktion kürzlich vertagt wurde.
Sitzung an Heiligabend?
Der Verwaltungsfachmann Müller verweist im Übrigen auf die wenigen Bestimmungen zur Einberufung einer Gremiensitzung: „Die Gesetze erlauben es dem Vorsitzenden theoretisch, für Sonntag oder gar für Heiligabend einzuladen, sofern die Einladungsfrist eingehalten wird und die öffentliche Bekanntmachung erfolgt.“ Ein Sitzungskalender sei also nicht in Stein gemeißelt, erklärt der Bürgermeister zum Abschluss dieses kommunalpolitischen Gerangels, dem hoffentlich bedeutsamere Wahlkampfthemen folgen werden.