Rhein-Pfalz Kreis Nicht alle sind fürs Blütenmeer

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Ludwigshafen/Mutterstadt. Blüten und Gräser entlang der Feldwege wünscht sich die Lokale Agenda 21 Mutterstadt von den Landwirten und hat sich mit ihrem Anliegen an den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd gewandt. Dessen Vizepräsident und Kreisvorsitzender Johannes Zehfuß (CDU) macht den Ehrenamtlichen jedoch wenig Hoffnung, dass sich ihre Vorstellungen umsetzen lassen.

Klatschmohn, Kornblumen, Kamille und Sonnenblumen – ein wildes Blütenmeer soll neben den von Fußgängern und Radfahrern genutzten Feldwegen in der Region wachsen und gedeihen, wenn es nach den Vorstellungen der Lokalen Agenda 21 Mutterstadt geht. „In den Feldern ist wenig Leben drin“, bedauert Werner Stubenrauch, einer der Sprecher der Agenda, die sich für Nachhaltigkeit einsetzt. „Wir haben im Moment einen wahnsinnig starken Artenrückgang bei den Vögeln“, sagt er und sieht den Hauptvorteil von Blühstreifen darin, einen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt zu leisten. „Blütenpflanzen sind die Nahrungsgrundlage von Bienen, Hummeln, Schmetterlingen und anderen Insekten, die wiederum die Basis für Feldvögel sind“, heißt es in dem von Stubenrauchs Mitstreiter Christoph Görtz vorbereiteten Schreiben an Landwirt Johannes Zehfuß. Zehfuß baut auf seinen Flächen vor allem Kartoffeln und Gemüse an. „Die Landwirtschaft ist mit ihren technischen Mitteln inzwischen soweit, dass Insekten kaum noch eine Chance haben. Damit fällt aber auch das Futter für die Vögel weg“, sagt Stubenrauch. Gerade bei der Aufzucht des Nachwuchses benötigten sogar Körnerfresser wie etwa der Feldsperling tierische Nahrung. Die Umweltschützer führen zudem optische Argumente an. „In Mutterstadt wächst viel unter Folie. Das sieht nicht sehr schön aus.“ In den Blühstreifen sehen die Agenda-Mitglieder deshalb auch eine Aufwertung der Landschaft und einen Image-Gewinn für die Landwirte. Sie erinnern daran, dass es in Mutterstadt im vergangenen Jahr bereits einige Beispiele gegeben habe. In Sachen Umweltschutz verweist die Lokale Agenda auf EU-Fördermittel innerhalb des Begrünungsprogramms: 87 Euro pro Hektar erhalten Landwirte und müssen im Gegenzug fünf Prozent ihrer Betriebsfläche als ökologische Vorrangfläche ausweisen. Dadurch würden den Bauern keine zusätzlichen Kosten entstehen, argumentieren die Naturschützer. Dieser Verpflichtung würden die Landwirte bereits durch „produktionsintegrierte Maßnahmen“ gerecht, erklärt Johannes Zehfuß in seinem Antwortschreiben auf den Antrag der Lokalen Agenda. Diese Aussage versteht ein Laie erst mal nicht. Im Gespräch mit der RHEINPFALZ erklärt der Böhler, dass damit vor allem die Randstreifen an den Längsseiten der Felder gemeint sind, die nicht bewirtschaftet werden. Blühstreifen an den an die Feldwege angrenzenden Seiten hält er allerdings für kaum umsetzbar. Grund seien die strengen Vorgaben, die innerhalb der verschiedenen Förderprogramme für solche Flächen gelten. „Sie dürfen zum Beispiel einen Blühstreifen nicht als Vorgewende benutzen, weil sie ihn nicht überfahren dürfen“, so Zehfuß. Vorgewende sei der Bereich, den die Landwirte zum Wenden ihrer Maschinen nutzen. Ein Streifen, der ebenfalls nicht bepflanzt werden darf. Blühstreifen und Vorgewende – damit würde die nutzbare Fläche immer kleiner. Das es strenge Vorgaben gibt, bestätigt auch der Pressesprecher des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Andreas Köhr. „Die Bereitschaft, solche Streifen anzulegen, ist auch dadurch gering, dass die Vorgaben sehr komplex sind und die Gefahr groß, auch unbeabsichtigt dagegen zu verstoßen“, so Köhr. Die maximale Breite oder auch die Zeiträume, wann gemäht und wann eingesät werden muss, sind demnach genau festgelegt. Bei Verstoß gegen eine der Vorgaben drohen Sanktionen, sprich: die Fördergelder werden nicht ausgezahlt. Die Lokale Agenda hält an ihrem Wunsch fest und führt weitere Argumente ins Feld – im wahrsten Sinn des Wortes: nämlich Hunde. „Spaziergänger mit Vierbeiner können bei Blühstreifen die Leine etwas länger lassen, ohne dass Bello gleich auf frisch angelegte Äcker oder in Gemüsekulturen gelangt“, heißt es in dem Schreiben an Zehfuß. Hundekot ist wegen der strengen Hygienevorschriften in der Landwirtschaft ein Thema. Aus Sicht von Werner Stubenrauch würde der Blühstreifen das Problem von Hundekot auf den Feldern eher entschärfen, da der Streifen als Puffer zwischen Weg und Gemüse fungiere. Doch von einem Blühstreifen als Hunde-Toilette hält der Bauernverbands-Vizepräsident absolut nichts. „Verkotete Feldränder sind für Landwirte und ihre Mitarbeiter genauso unangenehm wie verkotete Vorgärten oder Hauseingänge für die jeweiligen Besitzer“, antwortet Johannes Zehfuß den Umweltschützern. Und gerade negative Erfahrungen mit Hundebesitzern seien auch der Grund dafür, dass Mutterstadter Bauern, die schon mal Blühstreifen angelegt haben, es wohl nicht wiederholen werden. Die Mitglieder der Lokalen Agenda möchten die Hoffnung dennoch nicht aufgeben und zumindest in Mutterstadt nun verschiedene Landwirte direkt ansprechen.

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