Mutterstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Neuer Bauhof liegt im Zeitplan

Läuft alles weiter nach Plan, könnte der neue Bauhof im November eingeweiht werden.
Läuft alles weiter nach Plan, könnte der neue Bauhof im November eingeweiht werden.

Trotz Corona ist der Bau des neuen Bauhofs an der Mutterstadter Fohlenweide im Zeitplan. Im November soll er eingeweiht werden. Damit das möglich wird, haben Rat und Bauausschuss über ein Auftragsvolumen von 1,3 Millionen Euro beraten und es teilweise auch genehmigt. Es herrscht Einigkeit, diskutiert wird dennoch.

Es war ein Mammut-Programm in einem für eine Ratssitzung eigentlich überdimensionierten Ambiente. Bürgermeister Hans-Dieter Schneider (SPD) hat den Gemeinderat und den Bauausschuss ins Palatinum einbestellt. Entsprechend den Abstandsbestimmungen füllten die Tische aber dann doch den gesamten Veranstaltungssaal aus. Etliche Bauangelegenheiten standen auf der Tagesordnung – unter anderem die Vergabe von Bauaufträgen für den neuen Bauhof, damit dort auch wirklich alles im Zeitplan bleibt. Für etwa 90.400 Euro können nun Fliesen gelegt und für rund 86.100 Euro Rolltore installiert werden. Das beschloss der Rat einstimmig. Der Bauausschuss, der zeitgleich tagte, genehmigte mehrere Aufträge im Wert insgesamt 233.900 Euro und empfahl dem Rat, Aufträge in Höhe von rund 918.600 Euro an die besten Anbieter zu vergeben. Darunter waren unter anderem die Außen-, Trockenbau-, Metall-, Pflaster-, Schlosser-, Innen- sowie Malerarbeiten. Insgesamt wird das Projekt die Gemeinde 5,7 Millionen Euro kosten, es werde wahrscheinlich fast eine Punktlandung, sagte Schneider – 5,6 Millionen Euro schätze die Verwaltung.

Fair und pünktlich?

Die Auftragsvergabe im großen Stil nahm die Fraktion der Grünen zum Anlass, Fragen zur Vergabe-Politik der Gemeindeverwaltung zu stellen. Nicht das erste Mal – wie der Bürgermeister feststellte. Es ging den Grünen darum sicherzustellen, dass die Betriebe zum Zuge kommen, die auch faire Löhne zahlen, erläuterte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christa Scheid. Anstoß für die Grünen war unter anderem, dass die Preise der verschiedenen Bieter mitunter bis zu 20 Prozent auseinander lagen.

Ein letztes Mal wollte der Bürgermeister diese Grundsatzfragen beantworten, denn sie seien bereits in den vergangenen drei Bauausschusssitzungen beantwortet worden – und die Antworten würden auch ein weiteres Mal nicht anders lauten. „Im Interesse der Verwaltung und aller Gremienmitglieder wird auf Fairness bei der Vergabe geachtet“, betonte Schneider, schränkte aber auch ein „soweit es eben möglich ist“. So dürfe eine Ausschreibung zum Beispiel nicht „diskriminierend sein“. Das bedeutet, es können keine Vergabemodalitäten festgesetzt werden, die nur bestimmte Betriebe erfüllen können. Hinsichtlich der Materialgüte würden Vorgaben gemacht werden, die auch während der Bauarbeiten überprüft werden. Die Preisschwankungen zwischen den einzelnen Angeboten und in Bezug auf die Schätzung der Gemeinde begründet die Verwaltung mit den unterschiedlichen saisonalen und regionalen Gegebenheiten. So werden seit dem Lockdown wieder mehr Angebote abgegeben, vermehrt aus der Westpfalz – „offensichtlich haben Betriebe dort wieder Kapazitäten“, erläuterte Schneider. Zudem kalkuliere jeder Betrieb eben unterschiedlich. Bezüglich des Lohns verweist er auf den bundesweit geltenden Tariflohn in der Baubranche und den gesetzlichen Mindestlohn. Jedoch habe die Gemeinde nicht die Legitimation und die Möglichkeit, die Einhaltung zu prüfen oder gar zu ahnden, sollten die Gesetzesvorgaben nicht eingehalten werden.

Grüne: Generelle Kriterien festschreiben

„Dennoch können wir schon festlegen, welche qualitativen Kriterien im Ausschreibungsverfahren für uns bestimmend sind – etwas die Bezahlung der Mitarbeiter oder Herkunft der Materialien“, sagte Elias Weinacht (Grüne). Er plädierte dafür, gemeinsam mit allen Fraktionen generelle Kriterien festzuschreiben, was unter qualitativ hochwertiger und guter Arbeit zu verstehen sei.

Schneider war grundsätzlich dafür, wenn sich die Fraktionen über solch einen Kriterienkatalog einig sein sollten. Er zweifelte aber auch am praktischen Nutzen, denn dazu seien die Arbeiten doch meist sehr speziell. Zudem mahnte er auch: „Wir dürfen dabei nicht geltendes Bau- und Vergaberecht unterlaufen.“ Prinzipiell gelte: Die Ausschreibung muss eindeutig und so detailliert sein, dass abgegebenen Angebote vergleichbar sind. „Und dann müssen wir an den günstigsten vergeben – nur in wenigen Ausnahmefällen nicht“, sagte Schneider.

Bauausschussmitglied Berthold Krug (SPD) verwies auf das beschränkte Ausschreibungsverfahren, das bei diesen Vergaben angewandt worden sei und genau diese Anliegen der Fairness gewährleisten würden. Bei einem solchen Verfahren bewerben sich die Betriebe nicht auf eine Ausschreibung, sondern Unternehmen werden von der Verwaltung angeschrieben mit der Bitte um eine Angebotsabgabe. Meist seien das Unternehmen, die schon für die Gemeinde tätig waren. „Das sind Betriebe, die wir kennen und mit denen wir gute Erfahrung gemacht haben“, sagte der Bürgermeister.

x