Mutterstadt
Mutterstadter müssen 2023 mehr Steuern zahlen
Neben der Inflation müssen die Mutterstadter 2023 auch bei den Steuern tiefer in die Tasche greifen. Demnach steigt der Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke von 300 auf 345 Prozent, die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke von 365 auf 465 Prozent und die Gewerbesteuer von 365 auf 380 Prozent. Das hat der Gemeinderat bei seiner jüngsten Zusammenkunft beschlossen und sich damit an den neuen Nivellierungssätzen des Landes orientiert. Die stellen das absolute Minimum dessen dar, was die Kommunen an Steuern erheben sollen. „Das sind Werte, da muss man erst mal schlucken. Doch wir haben da leider keinen Spielraum“, erklärte die Erste Beigeordnete Andrea Franz (SPD).
Zwar hätte der Rat die Vorgaben des Landes ignorieren und den Mutterstadter Bürgern weniger Steuern abverlangen können. Aber diese Wahlmöglichkeit gilt in der Regel nur in der Theorie. Denn sie hätte für die Gemeinde und damit auch für ihre Bürger erhebliche Nachteile bedeutet. Das erläuterte Kämmerin Elke Helm näher: „Die Nivellierungssätze, die das Land vorgibt, sind auch Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage. Das heißt, wenn wir jetzt entscheiden würden, wir verlangen niedrigere Hebesätze, damit wir unseren Bürgern nicht so viel zumuten, müssen wir trotzdem die Kreisumlage zahlen, als hätten wir den Nivellierungssatz verwendet. Das bedeutet, wir würden Geld bezahlen von Einnahmen, die wir gar nicht haben.“
Außerdem würde die Gemeinde mit einer solchen Entscheidung die Genehmigung ihres Haushalts gefährden. Die sei ohnehin schon kritisch, da dieser nicht ausgeglichen sei. Doch erhebe die Kommune zudem noch nicht einmal die Mindeststeuersätze, werde der Etat wahrscheinlich abgelehnt. Darüber hinaus würden die Mutterstadter die Zuschüsse zu ihren verschiedenen Projekten gefährden, wenn sie ihre verfügbaren Einnahmequellen nicht ausschöpfen. „Wir haben also keine Wahl, als die Nivellierungssätze anzupassen. Theoretisch könnten wir sogar noch höher gehen, was wir natürlich nicht tun“, betonte Helm. Sie wies allerdings auch daraufhin, dass selbst die erhöhten Hebesätze in Rheinland-Pfalz noch unter dem Bundesdurchschnitt liegen.
„Wenn wir in Zukunft investieren wollen, müssen wir ja nachweisen, dass wir uns die Schulden auch leisten können“, ergänzte der Beigeordnete Klaus Lenz (CDU). Aufgrund der Steuerdiskussion im Land sei damit zu rechnen, dass „wir im Rhein-Pfalz-Kreis wohl weniger Landeszuschüsse bekommen“ werden. „Und dann werden wir uns das Geld verstärkt vor Ort holen müssen“, sagte er.
Daneben hat der Rat die monatliche Nutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkunft von bisher 210 Euro auf 310 Euro angehoben. Minderjährige Obdachlose müssen statt bislang 105 Euro nächstes Jahr 155 Euro im Monat zahlen. „Das ist den erheblich gestiegenen Energiekosten geschuldet“, erklärte Kämmerin Helm diese Erhöhung.