Mutterstadt
Mutter eines Kita-Kinds zweifelt am Sinn mancher Corona-Regel
Von Eltern und ihren Kindern ist in den vergangenen vier Monaten viel abverlangt worden. Vor allem die Kleinsten konnten kaum verstehen, warum sie ihre Freunde nicht mehr sehen durften. So ging es auch dem dreijährigen Sohn von Dorothee Brechtel aus Mutterstadt. Sie hat auch noch einen einjährigen Jungen, ist derzeit in Elternzeit, ihr Mann arbeitet im Homeoffice. „Aus diesen Gründen war mein Dreijähriger einer der letzten, der wieder in die Kita zurückkehren durfte – und das auch nur für zwei Tage in der Woche“, erzählt sie. Darum war es umso schwerer für die Familie, als es dem Kind seitens der Kita St. Medardus untersagt wurde, diese zu besuchen.
Was war passiert? Der Kleine hatte an einem Donnerstag Schnupfen und ein bisschen Husten bekommen. Dorothee Brechtel tut, was in diesem Fall zu tun ist. Sie ruft die allgemeine Corona-Hotline an. Dort wurde ihr erklärt, dass es in ihrer Umgebung kein Testzentrum gebe und sie das Kind bei ihrem Kinderarzt testen lassen solle. „Das wunderte mich sehr, gab es doch in meinem Wohnort ein Testzentrum. Ich dachte aber, vielleicht ist es schon geschlossen worden“, erzählt sie. Ab August soll, wie berichtet, das Testzentrum in der Tat geschlossen werden, zum Zeitpunkt des Anrufs war es das aber noch nicht. Vom Kinderarzt bekam sie die richtige Nummer, erhielt aber erst am nächsten Montag einen Termin. Grund dafür war, dass die Corona-Ambulanz in Mutterstadt aufgrund der abnehmenden Frequenz nur noch an Vormittagen montags, mittwochs und freitags geöffnet hatte, erklärt Kornelia Barnewald, Sprecherin des Kreishauses, auf RHEINPFALZ-Nachfrage. „Da das Kind Erkältungssymptome gezeigt hat, wäre es aber ohnehin geboten gewesen, mit ihm ohne weitere Kontakte zu Hause zu bleiben“, sagt sie. Die Wartezeit auf einen Termin sei akzeptabel gewesen. Dorothee Brendel aber sah das anders, und auch ihr Kinderarzt wollte die Wartezeit nicht hinnehmen und bat sie, in der Kindersprechstunde des Ludwigshafener St. Annastiftskrankenhaus vorstellig zu werden.
Den Tränen nahe
Dort werden gleich beide Kinder getestet, und am Folgetag, am Freitag, war das Ergebnis da: „Beide Kinder haben kein Corona“. Die Mutter gab auch gleich in der Kita St. Medardus Bescheid. Am Montag ging es dem Sohn wieder gut, nur die Nase war noch etwas verstopft. Dorothee Brechtel kündigte an, dass sie ihren Sohn in die Einrichtung bringen wollte. Das sei ihr aber untersagt worden: „Erst wenn er keinen Schnupfen mehr gehabt hätte, hätte er kommen dürfen“, erzählt sie – so seien die Regeln. Auch das Argument, dass das Kind doch definitiv kein Corona habe, zog nicht. „Man sagt mir, so ein Test ist ja nur eine Momentaufnahme, mittlerweile könnte er ja infiziert sein.“ Die Mutter hakte beim Kreisgesundheitsamt nach, aber auch hier gab es die gleiche Auskunft.
„Ich war verzweifelt und den Tränen nahe, ich wollte doch nur, dass mein Junge wieder mit Gleichaltrigen spielen kann“, sagt sie. So viele Monate musste ihr Sohn ohne seine Kindergartenfreunde aushalten. „Da wir erst zugezogen sind, haben wir auch nicht so viele Bekannte mit Kindern hier, mit denen man sich mal treffen könnte“, erzählt Dorothee Brechtel weiter. Sie betont, dass sie sich immer an die Regeln gehalten hat, aber den Sinn einer solch restriktiven Handhabung zweifelt sie an. „Ich bin grundsätzlich zufrieden mit dem Management der Pandemie, mir ist aber auch aufgefallen, dass das Interesse der Kinder derzeit nicht an erster Stelle steht. Hätte ein Erwachsener einen negativen Test und noch ein bisschen Schnupfen, müsste der dann trotzdem von der Arbeit daheim bleiben? Wohl kaum“, sagt sie und fragt sich: „Was soll ich für mein Kind in diesem Fall tun? Auf Spielplätze gehen, auf denen fremde Kinder – womöglich Urlaubsheimkehrer – spielen? Lauert da nicht die Gefahr einer Ansteckung?“, fragt sie.
Kita hat das letzte Wort
„Die Entscheidung, wann das Kind wieder in die Kita darf, ist Angelegenheit des Kita-Trägers“, sagt die Kreishaus-Sprecherin Kornelia Barnewald. Dennoch ist auch die Kreisverwaltung – trotz der Härte in diesem Fall – der Meinung, dass die Entscheidung der Kita nachvollziehbar sei. „Auch Ansteckungen mit ,nur’ Erkältungssymptomen sollten dringend vermieden werden“, sagt sie, „denn angesteckte Personen werden aus Sorge Ärzte, Testzentren oder Krankenhäuser aufsuchen und somit das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen, was in diesen Fällen nicht hätte sein müssen.“
Sowohl das Bistum Speyer, in dessen Trägerschaft die Kita St. Medardus ist, als auch das Landesamt für Soziales bestätigten, dass die Kita sich korrekt verhalten habe. Nach geltender Corona-Bekämpfungsverordnung vom 20. Mai gilt, „dass Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung im Regelfall keine Einrichtungen und damit auch keine Kitas besuchen sollen“, erklärt die Pressesprecherin des Landesamtes, Anna Brendel. Sie sagt aber auch, dass „immer auch die Umstände des Einzelfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden sollten, so kommt es sicher auch auf das regionale Infektionsgeschehen an.“ Die Sprecherin rät, dass Kita-Leitung und Eltern gemeinsam eine Lösung anstreben sollten, „um so den Kita-Besuch des Kindes zu sichern und zugleich die notwendige Vorsicht im Umgang mit Infektionen walten zu lassen“.
Und was gilt ab August?
Ab dem 1. August gehen alle rheinland-pfälzischen Kitas wieder in den Regelbetrieb über. Dafür wurden vom Land neue Leitlinien und Hygiene-Empfehlungen vereinbart. Und auch darin wird empfohlen, dass bei den typischen Krankheitsanzeichen wie Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Gliederschmerzen oder Durchfall das Kind zu Hause bleiben beziehungsweise die Einrichtung verlassen soll. Sollten diese Symptome bei dem Kind in der Kita auftreten, sei das Personal berechtigt, es zu isolieren und die Eltern zu informieren. Der Fall müsse dann auch dokumentiert werden. Weiter heißt es: „Der Nachweis der ärztlichen Unbedenklichkeit ist möglich. Die Auskunft der Eltern über eine ärztliche Begutachtung ist ausreichend.“ Mit dieser Regelung habe man Eltern die Vorlage eines kostenpflichtigen Attestes ersparen wollen, meint Brendel, „da immer wieder Kinder mit eindeutig diagnostizierten Allergien solche Symptome aufweisen“. Diesen soll der Kita-Besuch nicht verweigert werden.
Wie das in anderen Fällen in der Praxis gehandhabt werden soll, also ob zum Beispiel ein negativer Corona-Test bei einem verschnupften Kind ausreicht, damit es die Kita wieder besuchen darf, oder ob es darüber hinaus symptomfrei sein muss, ist noch nicht klar geregelt. „Dazu wird derzeit ein Merkblatt von Gesundheitsministerium, Bildungsministerium und Gesundheitsexpertinnen und -experten, darunter auch Kinderärzte, erarbeitet, das dann an alle Einrichtungen und Eltern verschickt wird“, kündigt Brendel an.
Einwurf: Jetzt bitte Klartext!
In zwei Wochen öffnen Kitas und Schulen wieder – bis dahin muss klar sein, wie verfahren wird, wenn Kinder Erkältungssymptome haben. Dürfen sie in Schule oder Kindergarten oder nicht? Muss ein Corona-Test gemacht werden? Und dürfen sie bei einem negativen Testergebnis in die Einrichtung kommen, auch wenn sie noch Symptome haben? Weitere uneindeutige Regeln nützen Eltern und Einrichtungen nichts.