Rhein-Pfalz Kreis Mann misshandelt?

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Die Misshandlung eines pflegebedürftigen Angehörigen wird einem Ehepaar aus Bobenheim-Roxheim vorgeworfen. Am Donnerstag hat vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Frankenthal der Prozess gegen die beiden begonnen. Sie sollen dem 70-jährigen Bruder der Frau laut Anklage Verletzungen zugefügt haben, die zu schweren Gesundheitsschäden geführt haben sollen.

Die Angeklagten, ein 63-jähriger Mann und eine 60-jährige Frau, sollen als mutmaßlich Vorsorgeberechtigte den wohl Pflegebedürftigen mit Gewalt verletzt haben. Zudem sollen sie ihm nicht die notwendige medizinische Versorgung haben zukommen lassen. Wegen einer nicht versorgten Wunde an der linken Hand habe akute Gefahr einer Blutvergiftung bestanden, so die Anklage. Die Angeklagten schweigen vor Gericht. Das Ehepaar und der Bruder der Frau wohnten in einem Haus. Die Vorsorgevollmacht liegt bisher nur unvollständig vor. Das mutmaßliche Opfer ist im Juli 2015 gestorben. Allerdings nicht an der Folge der Misshandlung. „Es war eine natürliche Todesursache, Herzversagen“, sagte Rechtsmediziner Thomas Riepert von der Universität Mainz, der die Obduktion durchgeführt hat. Der Notarzt, der den Tod des Mannes festgestellt hatte, informierte die Polizei aufgrund einer eventuell ungeklärten Todesursache. Beamte der Polizeiinspektion Frankenthal fanden den Mann im Bett liegend. Zu den Polizisten soll der angeklagte 63-Jährige gesagt haben, der 70-Jährige sei aus dem Bett gefallen. Er habe ihn wieder hineingelegt, später dann bewusstlos aufgefunden. Rechtsmediziner Dirk Breitmeier schloss vor Ort eine unnatürliche Todesursache nicht aus. Er fand aber keine Verletzungen, die typischerweise von einem Sturz verursacht werden, wohl aber stumpfe Gewalteinwirkungen gegen den Hals und den Kopf des Toten. Der Mann hatte auf dem gesamten Körper 13 Blutergüsse verteilt, alle unterschiedlich alt. Innere Organe wie Lunge und Herz sowie Gefäße seien stark geschädigt gewesen. Die deutlich sichtbare Verletzung an der Hand hätte medizinisch notversorgt werden müssen. „Das hätten Laien erkennen müssen“, sagte Breitmeier. Ob der 70-Jährige starke Schmerzen auszustehen hatte, blieb fraglich, da er unter Diabetes litt. Die Krankheit kann zur Schmerzunempfindlichkeit führen. Schon vor 2010 wurde dem Mann ein Teil eines Beines abgenommen. Der Pflegezustand sei nicht gut gewesen. Das Wort desolat, wie es in seinem Bericht steht, empfand Riepert vor Gericht ein wenig zu hart. Polizisten sprachen von einer verwahrlosten Wohnung. Die nun Angeklagten waren vor Ort nicht über ihre Rechte belehrt worden. Die Aussagen von später hinzugezogenen Kriminalbeamten aus Ludwigshafen, die von den Frankenthaler Kollegen wegen der unklaren Todesursache hinzugezogen worden waren, sind deshalb – wie von der Verteidigung gefordert – nicht vor Gericht verwertbar. Den Frankenthaler Polizisten billigte der Richter zu, dass sie das Ehepaar rein informatorisch befragt hätten, um die Lage vor Ort zu klären. Obwohl sie nach eigenen Aussagen bereits Hämatome am Körper des Toten gesehen hatten und eine Straftat hätten in Betracht ziehen müssen. Der Angeklagte habe bei seiner Befragung angegeben, von dem 70-jährigen schikaniert worden zu sein, so ein Polizist. Ein unklares Bild ergaben die Dokumentationen verschiedener Hausärzte, bei denen der Gepflegte in Behandlung war. Während in einem Bericht schon 2008 eine Pflegebedürftigkeit vermerkt ist, wird von einem später tätigen Arzt der Gesundheitszustand als gut geschildert. Ein nicht lange vor dem Tod wohl in der Stadtklinik durchgeführter Mobilitätstest erbrachte ebenfalls gute Werte. Der zuletzt tätige Arzt soll noch vor Gericht gehört werden. Das angeklagte Ehepaar ist vorbestraft und steht noch unter Bewährung, weil es 2012 im Wartezimmer einer ärztlichen Notversorgung in Ludwigshafen einen Mitwartenden geschlagen und verletzt hat. Vor Gericht verhielten sich die Angeklagten damals respektlos, verlas der Richter. Der Prozess wird am Montag, 23. Januar, 9.30 Uhr, fortgesetzt. |nt

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