Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Lange Drogenkarriere endet mit Haftstrafe

Amphetamin kennt man in Tablettenform. Der Stoff wurde in größerer Menge bei den Angeklagten gefunden.
Amphetamin kennt man in Tablettenform. Der Stoff wurde in größerer Menge bei den Angeklagten gefunden.

Ein Paar aus der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim hat im September 2023 mit Drogengeschäften begonnen, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren. Die siebte Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal hat am Montag geurteilt: Der Mann muss viereinhalb Jahren in Haft, seine Partnerin drei Jahre.

Verurteilt wurden die beiden wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln in Verbindung mit dem Besitz von Betäubungsmitteln „in nicht geringer Menge“. Für den 46-Jährigen ordnete die Kammer die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das bedeutet, dass der VG-Bürger, der seit September in Untersuchungshaft ist, noch etwa sechs Monate im Gefängnis bleiben muss. Danach muss er eine etwa zwei Jahre dauernde Drogentherapie in der geschlossenen Abteilung einer Entziehungsanstalt absolvieren. Wenn er diese Therapie schafft, könnte er auf Bewährung entlassen werden, doch das ist in diesem Fall fraglich. Denn aus früheren Verurteilungen sind ein Jahr und etwa fünf Monate Haft nicht verbüßt. Die Zeiten sind zur Bewährung ausgesetzt, doch ist damit zu rechnen, dass diese wegen der erneuten Delikte widerrufen wird.

Um Strafhöhe verhandelt

Es war sprichwörtlich eine schwere Geburt, bis die Große Strafkammer die Urteile verkündete, und zwar auch deshalb, weil die Juristen erfolglos versuchten, einen sogenannten Deal zu schließen. Das ist die gängige Bezeichnung für Rechtsgespräche, in denen Staatsanwalt, Rechtsanwälte und Kammer versuchen, in etwa die Höhe einer Strafe auszuhandeln, die erteilt wird, wenn die Angeklagten geständig sind. Rund drei Stunden wurde in unterschiedlichen Konstellationen miteinander gesprochen – ohne Erfolg.

Trotzdem gaben die Angeklagten in Erklärungen ihrer Rechtsanwälte die Vorwürfe der Anklage zu. Sie waren beim Dealen, dem Drogendealen, anscheinend ebenfalls nicht erfolgreich. Die 29-Jährige war am 12. September 2023 am Mannheimer Hauptbahnhof von der Bundespolizei kontrolliert worden. Die Beamten hätten den Eindruck gehabt, dass die Frau „unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht“, sagte ein Mannheimer Polizeibeamter, der als Zeuge aussagte. 40 Gramm Amphetamin wurden bei der Frau gefunden.

Das habe sie am Mannheimer Hauptbahnhof verkaufen wollen, so Staatsanwalt Roman Goerge in der Anklage. Das Amphetamin löste weitere Ermittlungen aus. In der gemeinsamen Wohnung des Paars in der VG Lambsheim-Heßheim fanden Polizisten einiges an Rauschgift. Wie der Vorsitzende Richter Alexander Melahn erläuterte, hatte ein Teil der Drogen einen so geringen Gehalt an Wirkstoffen, dass für die Anklage etwa 2,3 Kilogramm Amphetamin, knapp 700 Gramm Marihuana, knapp 40 Gramm Haschisch und 60 Ecstasy-Tabletten übrig blieben.

Massagestein als Waffe

Gefunden haben die Polizeibeamten in der Nähe eines Teils der Drogen einen Massagestein, der nach Überzeugung von Goerge als Waffe genutzt werden kann. Für „bewaffneten Handel“ mit Drogen sind die Strafen deutlich höher als für Drogengeschäfte ohne Waffen. Zweimal wurde die Wohnung durchsucht, beim zweiten Mal von zwölf Beamten, die darauf spezialisiert seien. Trotzdem fand nicht die Polizei, sondern einige Tage später die Mutter der Angeklagten in der Wohnung eine Schreckschusspistole, was die Mitglieder der Strafkammer doch sehr verwunderte. Jeder der Beamten habe etwa zwei Quadratmeter durchsuchen müssen, wie man da eine Pistole übersehen könne, verstehe er nicht, so Richter Melahn.

Gefunden haben die Polizeibeamten dagegen „Verpackungsmaterial mit Amphetaminanhaftungen“. Was für den Polizeibeamten, der die Ermittlungen leitete, und den Staatsanwalt Anlass ist zu vermuten, dass das Paar schon vor dem Tag der Festnahme Drogen verkauft hat. Das aber ist nicht zu beweisen, deshalb beschränkte sich der Vorwurf des Rauschgifthandels auf die in der Wohnung gefundenen Drogen. Von den Rauschgiftmengen wurden jeweils 25 Prozent für den vermuteten Eigenkonsum abgezogen. Was zwar ebenfalls eine Straftat ist, aber ein anderer Tatbestand.

Haschisch seit dem Kindesalter

Die 29-Jährige nimmt nach eigenen Angaben seit etwa sechs Jahren vor allem Amphetamin, gelegentlich auch andere Drogen, außerdem sei sie spielsüchtig. Der 46-Jährige berichtete von einer langjährigen Drogenkarriere, die mit Zigaretten im Alter von sechs Jahren begann, mit Haschisch ab zwölf Jahren fortgesetzt wurde. Es folgten weitere Drogen, Straftaten, Verurteilungen, Therapien. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte beiden eine Drogenabhängigkeit. Trotzdem seien sie schuldfähig, könnten also für ihre Taten bestraft werden. Die junge Frau erfülle nicht die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Eine stationäre Drogentherapie während oder nach der Haft wäre erforderlich, doch werde es schwierig werden, diese bezahlt zu bekommen, so der Sachverständige.

In den Plädoyers des Staatsanwalts sowie der Rechtsanwälte Maximilian Seyderhelm und Patrick Welke ging es vor allem darum, ob es sich bei den Drogengeschäften um einen sogenannten minder schweren Fall handelt. Wenn die dafür vorgegebenen Kriterien erfüllt sind, fällt die Strafe geringer aus. Richter Roman Goerge führte einige Argumente an, warum es kein minder schwerer Fall sei, die Rechtsanwälte hielten mit zahlreichen Argumenten dagegen.

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