Rhein-Pfalz Kreis Land-Magazin: Krähennester auf Friedhof bleiben

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Die Ortsgemeinde Lambsheim darf die Platanen auf ihrem Friedhof nicht kappen lassen, um damit die Saatkrähennester zu beseitigen. Das hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd gestern mitgeteilt. Es könne keine Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes erteilt werden, heißt es in der Begründung der Behörde. Die Ansiedlung von wildlebenden Tieren mit entsprechenden Lautäußerungen und Verunreinigungen sei grundsätzlich hinzunehmen. Wie berichtet, hatte die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim den Antrag damit begründet, dass der Vogelkot eine unzumutbare Beeinträchtigung für die Inhaber der Gräber sei. Das sieht die SGD nicht so. Die Größe der Krähenkolonie sei nahezu gleich geblieben, und „um eine unzumutbare Belastung darzustellen, müsste ein Sonderfall vorliegen, der die Betroffenen wesentlich stärker als andere belastet“, so die Behörde. Bei nachhaltiger Vergrämung der Kolonie bestehe zudem die Gefahr ihrer Zersplitterung und Niederlassung in benachbarten besiedelten Bereichen. Laut aktuellem Gutachten gebe es aber keine konfliktfreien Ersatzstandorte in der näheren Umgebung des Friedhofs. Das Thema wird heute um 18.30 Uhr im Lambsheimer Bauausschuss behandelt. Im Anschluss an die Sitzung des Heßheimer Ausschusses für Bauen, Planung, Landwirtschaft, Umwelt und Friedhof (18 Uhr) tagt am heutigen Dienstag um 20 Uhr im Bürgerhaus der Gemeinderat. Er soll unter anderem das Investitionsprogramm der Gemeinde beschließen und die Änderung des Bebauungsplans An der Frankenthaler Straße auf den Weg bringen. In dem Gebiet soll einem Bürger ermöglicht werden, seine Garage zu Wohnzwecken aufzustocken. Mündlich werden sowohl die Ausschuss- als auch die Ratsmitglieder über die geplante Erneuerung der Ortsdurchfahrten durch das Land informiert. Einen mündlichen Vortrag kündigt die Verwaltung auch zum Thema Flüchtlingsunterkünfte an. |ww

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