Rhein-Pfalz Kreis Land-Magazin: Bodenrichtwert bei Verkäufen maßgeblich

Wer von der Gemeinde Bobenheim-Roxheim ein Grundstück kaufen will, kann künftig davon ausgehen, dass er mindestens einen Preis in Höhe des jeweils geltenden Bodenrichtwerts zahlen muss. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass dies ein nicht verhandelbarer Bestandteil des jeweiligen Kaufvertrags wird. Damit soll verhindert werden, dass Käufer den Richtwert nur als Verhandlungsbasis betrachten und gegenüber Verwaltungsmitarbeitern das Feilschen um den Preis anfangen. Unter dem Bodenrichtwert versteht man einen Durchschnittswert für Bauland in einer Kommune, wie ihn ein Gutachterausschuss ermittelt hat. Dieser Richtwert ist sowohl Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland als auch eine Hilfe bei der Wertermittlung von Immobilien. Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) bietet in Zusammenarbeit mit der protestantischen Kirchengemeinde Bobenheim-Roxheim und dem Sozialverein Kunterbunt eine Kinderbetreuung in den Winterferien an. Sie findet in der Woche vom 25. Februar bis 1. März von jeweils 7.30 bis 14 Uhr im Martin-Luther-Gemeindehaus statt. Es wird ein Mittagessen geboten. Teilnehmen können bis zu 20 Kinder im Grundschulalter. Die Kosten pro Tag und Teilnehmer gibt der Sozialverein mit neun Euro an. Eine Anmeldung sei aber nur wochenweise, nicht tageweise möglich. Die Anmeldungen nehmen Ingrid Foos von der Awo, Telefon 06239 1672, und Andrea Hettmannsperger vom Verein Kunterbunt, 06239 7031, entgegen.