Rhein-Pfalz-Kreis Kreisverwaltung: Neue Regelungen bei Ausländerbehörde
Um dies zu gewährleisten, gelten ab 13. Mai folgende Regelungen: Termine für den Übertrag von Niederlassungserlaubnissen (Person hat bereits einen unbefristeten Aufenthalt, der nur auf den neuen Reisepass übertragen werden muss) können ab sofort selbstständig von den Betroffenen online vereinbart werden. Alle anderen Personen, die Aufenthaltstitel beantragt haben, werden von der Verwaltung per Post benachrichtigt und bekommen einen Termin. Dies gilt für Ersterteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln.
Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, ohne Termin vorzusprechen, um Antragsunterlagen abzugeben, Verpflichtungserklärungen einzureichen oder auch, um sogenannte Fiktions- oder andere Notfallbescheinigungen auszustellen oder verlängern zu lassen. Die offenen Sprechzeiten sind: dienstags von 8 bis 11.30 Uhr, mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 11.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vorsprache ausschließlich mit Termin möglich, so die Kreisverwaltung.
Kontakt
Die telefonische Hotline 0621 5909-5500 ist zu folgenden Zeiten erreichbar: dienstags von 14 bis 16 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 16 Uhr; E-Mail: auslaenderbehoerde@rheinpfalzkreis.de. Internet: www.rhein-pfalz-kreis.de.