Rhein-Pfalz-Kreis Kreisverwaltung: Neue Regelungen bei Ausländerbehörde

Die Computer der Kreisverwaltung waren im Oktober 2022 gehackt worden.
Die Computer der Kreisverwaltung waren im Oktober 2022 gehackt worden.

Nach dem Hackerangriff auf die Kreisverwaltung und der daraus folgenden eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der Ausländerbehörde seien nach einer Testphase seit einigen Wochen wieder alle Systeme und Fachanwendungen voll funktionsfähig, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises. Daher können mittlerweile – neben dem laufenden Betrieb – auch die aufgestauten Rückstände nach und nach abgebaut werden.

Um dies zu gewährleisten, gelten ab 13. Mai folgende Regelungen: Termine für den Übertrag von Niederlassungserlaubnissen (Person hat bereits einen unbefristeten Aufenthalt, der nur auf den neuen Reisepass übertragen werden muss) können ab sofort selbstständig von den Betroffenen online vereinbart werden. Alle anderen Personen, die Aufenthaltstitel beantragt haben, werden von der Verwaltung per Post benachrichtigt und bekommen einen Termin. Dies gilt für Ersterteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln.

Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, ohne Termin vorzusprechen, um Antragsunterlagen abzugeben, Verpflichtungserklärungen einzureichen oder auch, um sogenannte Fiktions- oder andere Notfallbescheinigungen auszustellen oder verlängern zu lassen. Die offenen Sprechzeiten sind: dienstags von 8 bis 11.30 Uhr, mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 11.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vorsprache ausschließlich mit Termin möglich, so die Kreisverwaltung.

Kontakt

Die telefonische Hotline 0621 5909-5500 ist zu folgenden Zeiten erreichbar: dienstags von 14 bis 16 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 16 Uhr; E-Mail: auslaenderbehoerde@rheinpfalzkreis.de. Internet: www.rhein-pfalz-kreis.de.

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