Rhein-Pfalz Kreis Kreisnotizen: Ermittler gehen weiter von Blitzeinschlag aus

Polizei und Staatsanwaltschaft Frankenthal bleiben bei der Antwort auf die Frage vage, warum am Wochenende ein Sperrmülllager bei der Mutterstadter Recyclingfirma Zeller gebrannt hat. In einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt es: „Nach den bisherigen Ermittlungen wurde der Brand wahrscheinlich durch einen Blitzeinschlag ausgelöst.“ Ausgeschlossen wird immerhin eine elektrotechnische Ursache. Auch Brandstiftung kommt für die Ermittler nicht in Frage. Den Sachschaden beziffern sie noch mit 200.000 Euro. Bislang war von 500.000 bis 800.000 Euro die Rede gewesen. Wegen des Großbrands waren am Samstag 103 Einsatzkräfte in das Gewerbegebiet an der L 524 ausgerückt. Die Löscharbeiten dauerten bis zum Sonntagmorgen an. Wie berichtet läuft der Betrieb inzwischen wieder. Zu einem schweren Verkehrsunfall ist es am Montagnachmittag gegen 16.15 Uhr auf der Kreisstraße 13 zwischen Waldsee und Altrip gekommen. Wie die Polizei gestern mitteilte, war ein 69-Jähriger mit seinem Auto aus noch ungeklärter Ursache in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen. Der Wagen fuhr die Böschung hinunter und gegen einen Baum. Der Fahrer kam in die Unfallklinik nach Ludwigshafen. An seinem Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Da mehrere Feuerwehrfahrzeuge, ein Rettungswagen, der Rettungshubschrauber und ein Sachverständiger im Einsatz waren, wurde die K 13 von 16.30 bis etwa 18.50 Uhr in beide Richtungen gesperrt. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei unter Telefon 06235/ 4950 in Verbindung zu setzen. Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen geht die Verwaltung Mutterstadt davon aus, dass in Teilen der Gemeinde, vor allem im Neubaugebiet „Am Alten Damm“, keine Wahlbenachrichtigungen zugestellt wurden. Zur Ursachenermittlung bittet sie betroffene Bürger um eine kurze Rückmeldung unter Telefon 06234/946454 oder per E-Mail an wahlen@mutterstadt.de. Das Wahlrecht sei bei fehlender Wahlbenachrichtigung nicht beeinträchtigt. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist kann wählen, muss allerdings den Personalausweis vorlegen.