Rhein-Pfalz Kreis Kommune und Bauherr einigen sich

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«Dannstadt-Schauernheim.» Ein Grundstückseigentümer in der Angelstraße im Ortsteil Dannstadt möchte sein Haus erweitern. Anfang des Jahres hat der Rat das Projekt noch abgelehnt. Einem in der Zwischenzeit ausgehandelten Kompromiss steht das Gremium nun aber aufgeschlossen gegenüber, sofern der Bauherr eine letzte Voraussetzung erfüllt.

Den vorliegenden Plänen zufolge soll das vorhandene Anwesen in der Angelstraße zu einem Vierfamilienwohnhaus ausgebaut werden. Den ersten Antrag dazu hatte der Rat in seiner Sitzung im Januar abgelehnt. Seine Sorge war, dass das Gebäude durch seine Ausmaße die angrenzende Zufahrt zu einem möglichen Neubaugebiet nördlich der Angelstraße zwischen Raiffeisenstraße und Riedgraben beeinträchtigen und versperren konnte. Außerdem war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, wie weit sich das erweiterte Gebäude in den rückwärtigen Teil des Grundstücks ausdehnen würde. Allerdings stellte das Gremium schon damals in Aussicht, das Einvernehmen später zu erteilen, wenn die fehlenden Informationen nachgereicht werden und sich der Anbau in die Umgebung einfügt. Zugleich ermächtigte es die Gemeindeverwaltung zu Grundstücksverhandlungen. Bei diesen Verhandlungen wurde nach Angaben aus dem Rathaus ein Kompromiss erzielt. Demnach war der Bauherr bereit, den Erweiterungsbau so zu gestalten, dass die Zufahrt zu dem zukünftigen Baugebiet sichergestellt ist. Dafür tritt er einen Teil seines Grundstücks, das für die Zufahrtsstraße benötigt wird, an die Ortsgemeinde ab. Im Gegenzug empfiehlt die Verwaltung, seinem Antrag auf die Ablösung der Stellplätze – die er eigentlich schaffen müsste –, zuzustimmen. Denn ein solcher Antrag sei überhaupt nur durch das Verkleinern des Grundstücks erforderlich geworden. Mit diesem Vorgehen war die Ratsmehrheit bei zwei Gegenstimmen einverstanden – unter einer Voraussetzung: Der Bauherr muss noch nachweisen, dass sich sein Vorhaben in die Umgebung einfügt, vor allem was die Höhe des Erweiterungsbaus betrifft. Das war noch nicht klar, da die Gemeindeverwaltung bei der Höhenangabe durch die Pläne zu einem anderen Wert kam als der Bauherr. Sachbearbeiterin Sigrun Hofsäß hielt einen Schreibfehler für wahrscheinlich. Liefert der Bauherr den gewünschten Nachweis und erhält das Einvernehmen der Ortsgemeinde, liegt die letzte Entscheidung über das Vorhaben bei der Kreisverwaltung.

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