Rhein-Pfalz Kreis Keine Erstattung der Fahrtkosten

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Dannstadt-Schauernheim. Keinen Erfolg hatte eine Frau aus Dannstadt, deren Sohn die Montessori-Schule in Haßloch besucht und die vom Landkreis Bad Dürkheim die Fahrtkosten für den 13-Jährigen erstattet haben wollte. Da die Kreisverwaltung dies ablehnte, legte die Mutter Widerspruch ein. Den zog sie am Donnerstag in einer Verhandlung des Kreisrechtsausschusses zurück, da deutlich wurde, dass der Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg hat.

Schüler bekommen in Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten zur Schule ersetzt. Diese Voraussetzungen sind nach Überzeugung des Dürkheimer Kreisrechtsausschusses bei dem 13-Jährigen aus Dannstadt nicht erfüllt. Der Junge geht nach Angaben seiner Mutter seit diesem Schuljahr in die siebte Klasse der Montessori-Schule in Haßloch. Die Dannstadterin hatte im August 2014 eine Erstattung der Fahrtkosten beantragt. Der Antrag sei zuerst bewilligt worden, was aber ein Fehler der Kreisverwaltung gewesen sei, sagte Dorothee Wersch, Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses. Nachdem der Mitarbeiter der Verwaltung den Fehler bemerkt hatte, wurde die Bewilligung im September 2014 zurückgezogen. Dagegen legte die Frau aus Dannstadt Widerspruch ein. Wie Rolf Kley, zuständiger Abteilungsleiter der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, erläuterte, ist im Schulgesetz festgelegt, dass für Schüler der Klassen fünf bis zehn die Fahrtkosten nur dann gezahlt werden, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Schule des jeweiligen Schultyps länger als vier Kilometer ist. Eine Montessori-Schule sei mit einer Integrierten Gesamtschule (IGS) gleichzusetzen, erläuterte Kley. Von Dannstadt aus sei die nächstgelegene IGS in Mutterstadt und die Fahrtstrecke von Dannstadt nach Mutterstadt kürzer als vier Kilometer. Somit hätte der 13-Jährige keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten von Dannstadt nach Mutterstadt und bekomme deshalb auch nicht die Fahrtkosten ersetzt, wenn er eine Schule besucht, die weiter entfernt ist. Die Mutter berichtete, dass sie alleinerziehend und voll berufstätig sei, „deshalb brauche ich eine Ganztagsschule für meinen Sohn“. Die Montessori-Schule in Haßloch ist eine Ganztagsschule, die IGS in Mutterstadt nicht. Laut dem Gesetz zur Erstattung der Fahrtkosten spielt es keine Rolle, ob eine Schule Ganztagsschule ist oder nicht, informierte Wersch. „Es heißt doch, Beruf und Familie sollen vereinbar sein, so funktioniert das aber nicht“, kommentierte die Dannstadterin diese Gesetzgebung. Sie schicke ihr Kind nicht nur wegen des Ganztagesangebots in die Montessori-Schule. Der Junge habe zuvor eine Realschule plus besucht. Dort habe er schlechte Noten gehabt und nicht mehr zur Schule gehen wollen. In der Montessori-Schule habe er gute Noten „und er ist richtig aufgeblüht“, erzählte die Mutter. Sie wolle das Beste für ihr Kind und sei deshalb bereit, das Schulgeld für die private Schule zu zahlen. „Nun werde ich auch noch dafür bestraft, dass ich das Beste für mein Kind will, indem ich zusätzlich die Fahrtkosten zahlen muss“, sagte die Dannstadterin. Sie könnte es sich einfacher machen, nur halbtags arbeiten, dann müsste der Staat ihr Einkommen mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Das wolle sie aber nicht, und dafür werde sie nun bestraft. „Das stört mich einfach“, meinte die Frau. Wersch und Kley zeigten durchaus Verständnis für die Situation der Dannstadterin, doch mit den Richtlinien zur Erstattung der Fahrtkosten für Schüler habe das nichts zu tun.

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