Rhein-Pfalz Kreis Kein weiteres Bordell in Domstadt

Die Ansiedlung eines weiteren Bordells in der Speyerer Industriestraße ist baurechtlich unzulässig. Über dieses Urteil hat das Verwaltungsgericht Neustadt informiert. Berufung am Oberverwaltungsgericht sei noch möglich.

„Das Urteil bestätigt unsere Linie, dort keine Bordellbetriebe mehr zuzulassen“, sagt Stadtentwickler Bernd Reif. Der Kläger, der bereits im Süden des Gewerbegebiets einen Bordellbetrieb unterhalte, plant laut Gericht in der Industriestraße einen weiteren Standort. Bereits vor fünf Jahren sei der Eigentümer des Grundstücks mit diesem Ansinnen bei der Stadt sowie am Verwaltungsgericht abgeblitzt. Deren Argument: Ein grundsätzlich im Gewerbegebiet zulässiger Bordellbetrieb lasse im Hinblick auf das dort bestehende Prostitutionsgewerbe eine schleichende Abwertung des Gebiets befürchten. Das Oberverwaltungsgericht habe diese Entscheidung bestätigt. Der Kläger hatte 2013 einen neuen Anlauf gestartet. Seine Begründung: Ein Konkurrenzbetrieb habe zwischenzeitlich so erheblich und öffentlich sichtbar expandiert, dass die Stadt eine drohende Gebietsabwertung nicht mehr ins Feld führen könne. Bisher hätten sich keine negativen Auswirkungen auf die übrigen Ansiedlungen im Gewerbegebiet ergeben. Mit dieser Begründung hatte der Kläger eine Bauvoranfrage gestellt, war aber im Bauamt wie im Stadtrechtsausschuss gescheitert. Laut Stadt war beim anderen Bordell nur die Erweiterung um einen Wellness-Bereich erlaubt worden, der jedoch nicht zur Anbahnung sexueller Kontakte genutzt werden dürfe. Die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts hat sich nun den Argumenten der Stadt angeschlossen: Es gebe keinen Grund, aufgrund der inzwischen eingetretenen Entwicklung von der früheren Einschätzung abzurücken. So sei bei einer Zulassung eines neuen Bordells dort nach wie vor mit einer „gebietsunverträglichen Konzentration des Sexgewerbes“ zu rechnen. Eine mögliche Folge wären laut Gericht steigende Immobilienpreise, weil das Prostitutions- und Vergnügungsgewerbe relativ ertragsstark sei. Dann käme es eventuell „zu einem schleichenden Verdrängungsprozess für das herkömmliche Gewerbe und damit zu einer städtebaulich unerwünschten Entwicklung des Gebiets zu einem Sex- und Vergnügungsviertel“. In Zukunft soll laut Stadt ein Vergnügungsstättenkonzept für Klarheit sorgen. Es sieht vor, dass Bordellbetriebe künftig nur noch in einem sogenannten Positivgebiet an der Stockholmer Straße angesiedelt werden dürfen. (pse/le)

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