Rhein-Pfalz Kreis Kampf gegen Lärm kann beginnen

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Wegen der EU-Richtline zur Bekämpfung von Umgebungslärm hatte die Verwaltung das Gutachten beim Schalltechnischen Beratungsbüro GSB in Auftrag gegeben. Gegenstand der Untersuchung waren gemäß der gesetzlichen Vorgaben nur Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen im Jahr, das sind zirka 8200 pro Tag. Entsprechend wurden die Landesstraße 523 zwischen Flugplatz und Carl-Benz-Straße, die Berliner Straße und die Industriestraße unter die Lupe genommen. Für diese Adern hat GSB-Geschäftsführerin Kerstin Giering, Professorin an der Hochschule Trier, abschnittweise folgende Daten erfasst: erlaubte Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw, durchschnittliche Verkehrsstärke, Anteil des Lkw-Verkehrs sowie Lärmpegel tagsüber und nachts. Die Ergebnisse wurden in eine Lärmkarte eingetragen, die nun in farblichen Abstufungen recht anschaulich zeigt, welchen Lärmwerten die Bewohner der Häuser in erster, zweiter und dritter Reihe entlang der Straßen ausgesetzt sind. Die gute Nachricht: Nur 14 Anwohner der drei Straßen sind tagsüber Lärmwerten von mehr als 70 dB(A) ausgesetzt, welche die Grenzwerte für den Lärmschutz überschreiten und die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen bergen. Dennoch besteht dort für die Gemeinde dringender Handlungsbedarf. Lärmbelästigung im Sinne eines Störfaktors kann bei Verkehrsgeräuschen ab 65 dB(A) am Tag und ab 50 dB(A) nachts nicht ausgeschlossen werden. Solchen Pegeln sind 165 (Tag) beziehungsweise 135 Menschen (Nacht) ausgesetzt. Kerstin Giering bezeichnet dies als große Anzahl und sieht mittelfristigen Handlungsbedarf. 645 Personen bekommen tagsüber Schall ab einem Wert von 60 dB(A) ab und sollten laut Studie langfristig vor der Möglichkeit der Lärmbelästigung geschützt werden. Bevor die Professorin in ihrem Gutachten auf geeignete Maßnahmen zu sprechen kommt, zählt sie auf, was in Bobenheim-Roxheim schon positiv wirkt: der sogenannte Flüsterasphalt auf der L 523 zwischen Globus-Kreisel und Kleinniedesheimer Straße, der Lärmschutzwall vor Gebäuden in der Trifelsstraße, Tempo 30 und Lärmschutzwände in der Berliner Straße sowie Tempo 70 und 50 auf Teilen der L 523 südlich des Kreisels. Zur Minderung des Verkehrslärms auf den untersuchten Straßen könnte einiges getan werden, meint Giering, vor allem weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen, lärmmindernde Fahrbahnoberflächen und die Förderung des nicht motorisierten Individualverkehrs, zum Beispiel durch mehr Radwege. Die Expertin weist darauf hin, dass der Ziel- und Quellverkehr „einen nicht unerheblichen Anteil“ am Verkehrsauskommen in Bobenheim-Roxheim habe. Für das vom Gemeinderat gewünschte, vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) aber abgelehnte Tempolimit von 30 Stundenkilometern (km/h) im nördlichen Teil der Ortsdurchfahrt ab dem Kreisel legt das Gutachten dar, wie sich die Anzahl betroffener Menschen verringern würde – ebenso im südlichen Teil, wenn dort statt 70 nur 50 km/h gefahren würde. Solche Tempolimits müssten aber überwacht werden, heißt es in dem Maßnahmenkatalog. Alle Fraktionen im Gemeinderat sind sich einig, dass der vorliegende Lärmaktionsplan eine gute Basis biete, um erneut an den LBM heranzutreten. Doch zunächst einmal muss das Gutachten wie ein Bebauungsplan öffentlich ausgelegt werden. Das soll laut Gemeindeverwaltung in der zweiten Januarhälfte geschehen. Innerhalb einer Frist können die Bürger dann Vorschläge für den Lärmaktionsplan machen, und die Gemeinde hat die Öffentlichkeit über getroffene Entscheidungen zu informieren.

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