Rhein-Pfalz Kreis Hitzige Debatte um Zukunft des E-Werks

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Fussgönheim. Das E-Werk der Ortsgemeinde Fußgönheim soll bis zum 31. Dezember 2016 aufgelöst werden. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit den Stimmen von FWG und CDU beschlossen. Kurz zuvor hatte der Rat einen von Bürgermeisterin Marie-Luise Klein (SPD) vorgestellten Wirtschaftsplan des E-Werks mehrheitlich gebilligt.

Das E-Werk Fußgönheim betriebt nur noch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schillerschule. Seit dem Verkauf der Werksteile Netz und Vertrieb im Jahr 2013 ist der Erlös aus der Anlage das Vermögen des E-Werks. Im aktuellen Vermögensplan ist ein Guthaben von 1,2 Millionen Euro ausgewiesen. Der weiter bestehende Eigenbetrieb sollte Projekte erneuerbarer Energien fördern und dementsprechend investieren. Dies wurde jedoch bislang nicht realisiert. Klein stellte nun den Wirtschaftsplan des E-Werks für 2015 vor. Geplante Investitionen habe sie mit der Kommunalaufsicht abgeklärt, die ihren Segen gab. Kleins Idee: Das E-Werk gibt der Gemeinde Darlehen zu günstigen Konditionen. Dies sei möglich, sofern damit Investitionen in die Entwicklung der Gemeinde getätigt würden. Konkret schlug Klein vor, für 500.000 Euro Räume zu erwerben, die als Arztpraxis genutzt werden könnten. Das sei sinnvoll, da es im Ort keinen niedergelassenen Arzt mehr gebe. Die Räume könnten später verkauft werden. Die geplante Erweiterung der Schillerschule zur betreuenden Grundschule werde ebenfalls mehrere Hunderttausend Euro kosten. Auch hier möchte Klein auf das Vermögen des E-Werks zugreifen. Die CDU-Fraktionsvorsitzende Martina Fickler lehnte die Idee ab und verwies auf den bevorstehenden Antrag zur Auflösung des E-Werks. „Wir können das E-Werk nicht erhalten, nur damit es Darlehen vergeben kann“, sagte sie. SPD und FWG signalisierten Zustimmung zum Investitionsplan, der Beschluss wurde mit elf Ja-, fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen. In einem gemeinsamen Antrag forderten dann FWG und CDU die Auflösung des E-Werks zum Stichtag 31. Dezember 2016. Der Nettoerlös soll zum Kauf von Praxisräumen dienen, der Rest in eine öffentliche, rechtsfähige und gemeinnützige Stiftung gehen. Deren Zweck soll die Förderung der Vereine, Jugendarbeit, Heimat-, Kultur- und Brauchtumspflege sowie Kunst und Bildung sein. Für die Photovoltaikanlage solle die Gemeinde alternative Möglichkeiten des Betriebs untersuchen. Bürgermeisterin Klein warnte nachdrücklich vor diesem Schritt. Rechtliche und steuerliche Folgen seien nicht abzusehen und auch von den Antragstellern nicht abgeklärt. Sicher sei, dass durch Steuern mindestens 300.000 Euro der Gemeinde verloren gingen. Das bestätigte der Leiter der Finanzabteilung und kommissarische Werkleiter Michael Burchert. „So geht man nicht mit Gemeindeeigentum um“, mahnte Klein. Sie schlug vor, zunächst Voraussetzungen und Folgen einer Auflösung zu prüfen. Dafür plädierte auch die SPD. FWG und CDU ließen die Sitzung unterbrechen, um sich zu beraten, hielten dann aber an der Auflösung fest. Als CDU-Fraktionsmitglied Eckhard Koch in einem Redebeitrag die Auflösung an Voraussetzungen knüpfte, hakte die Bürgermeisterin nach. Laut Antrag sei die Auflösung grundsätzlich zu beschließen. Koch erklärte, er habe nur eine persönliche Meinung geäußert. Klein schlug vor, den Auflösungsantrag zunächst an die Fachausschüsse zu verweisen. CDU und FWG zogen sich noch einmal zur Beratung zurück. CDU-Fraktionschefin Fickler erklärte dann, dass der Antrag in vollem Umfang und ohne Änderung bestehen bleibe – also mit der geforderten Auflösung bis zum Stichtag. Zusätzlich ließ sie zu Protokoll geben, dass der Antrag bei erfolgter Prüfung der Rahmenbedingungen gegebenenfalls neu verhandelt werden könne. Der Antrag wurde mit elf Ja- und sieben Nein-Stimmen angenommen.

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