Dannstadt-Schauernheim RHEINPFALZ Plus Artikel Gutachter: Brand wurde vorsätzlich gelegt

Die Verhandlung findet vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal statt.
Die Verhandlung findet vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal statt.

Das Feuer, das im August 2021 in einem Gebäude in der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ausgebrochen ist, ist durch Brandstiftung verursacht worden. Das hat am Donnerstag ein Brandsachverständiger im Prozess am Landgericht Frankenthal ausgesagt.

Der Hausbesitzer, dem schwere Brandstiftung vorgeworfen wird, sagt nichts zu den Vorwürfen. Wie der Brandsachverständige berichtete, wurde er nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von dem Versicherungsunternehmen, bei dem das Gebäude versichert ist, beauftragt. Deshalb habe er nur die Untersuchungen vorgenommen, die für die Versicherung relevant sind. Sicher sei, dass das Feuer an vier verschiedenen Stellen in dem Gebäude ausgebrochen ist. Aus mehreren Gründen, etwa der Entfernung zwischen den Brandstellen, sei es nicht möglich, dass das Feuer von einem der vier Orte auf einen anderen übergesprungen ist.

Ob es möglich ist, dass beispielsweise ein technischer Defekt, Fahrlässigkeit oder eine zu starke Nutzung eines technischen Geräts Auslöser für den Brand in dem Anwesen sein könnte, wollte der Vorsitzende Richter Uwe Gau wissen. Grundsätzlich sei so etwas möglich, „aber nicht an vier Stellen gleichzeitig“, so die Antwort des Brandsachverständigen.

Keine Angaben konnte er darüber machen, ob es an allen vier Stellen gleichzeitig angefangen hat zu brennen und wie lange es gebrannt hat. Denn er habe keine Informationen über den Einsatz der Feuerwehr, etwa wann diese vor Ort war, wie gelöscht wurde und wie lange es dauerte, bis der Brand unter Kontrolle war. Nach Angaben des Gerichts wurde auch nicht ermittelt, wer die Feuerwehr verständigt hat und wann das geschehen ist.

Der Angeklagte habe gesagt, dass er die Feuerwehr nicht verständigt habe, berichtete ein Kriminalbeamter. Wie auch schon andere Polizisten sagte er, dass sich der Hausbesitzer atypisch für den Geschädigten eines Brandes verhalten habe. „Er hat sich nicht normal verhalten“, meinte der Kripobeamte auf Nachfrage. Wie der Polizist außerdem berichtete, standen Schaulustige auf der Straße vor dem Haus, darunter Bekannte des Hausbesitzers. „Die Stimmung uns gegenüber war etwas gereizt“, sagte der Beamte. Warum, wisse er nicht.

Eine psychiatrische Sachverständige ist damit beauftragt, ein Gutachten unter anderem darüber zu erstellen, ob der Angeklagte zur Zeit des Vorfalls durch eine psychische Erkrankung beeinträchtigt war. Informationen dazu erhoffte sich das Gericht durch die Anhörung eines Freundes des Angeklagten. „Daran kann ich mich nicht erinnern“, war jedoch der Satz, den der Zeuge am häufigsten sagte.

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