Dannstadt-Schauernheim RHEINPFALZ Plus Artikel Gutachten zu Baugebiet: Zum Wohnen riecht’s zu streng

Das Geruchsgutachten für das geplante Wohngebiet kam überraschend, sagte der Planer.
Das Geruchsgutachten für das geplante Wohngebiet kam überraschend, sagte der Planer.

Zwischen Böhler und Hauptstraße im Südwesten des Ortsteils Dannstadt soll ein Neubaugebiet entstehen. Grundlage dafür ist ein Bebauungsplan. Einen Entwurf hat der Ortsgemeinderat bereits 2017 in Auftrag gegeben. Bei den Planungen hat sich einiges geändert. Details hat sich nun der Bauausschuss erläutern lassen und dem Rat empfohlen, die damaligen Beschlüsse anzupassen.

Mit dem Neubaugebiet möchte die Kommune der weiterhin großen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung tragen. Dazu hatte der Rat bereits im Februar 2017 das Aufstellen eines Bebauungsplans beschlossen und damit im März 2017 das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern beauftragt. Dessen Experten Reinhard Bachtler, Valerie Barchet und Charlotte Köhler stellten nun im Bauausschuss ihren Entwurf vor und informierten über den aktuellen Sachstand. Dass sich die Vorbereitungen zwei Jahre hinzogen, führte Bachtler auf mehrere aufwendige Gutachten zurück.

Das Entwässerungskonzept etwa habe sich ebenso wie die Landespflege als kompliziert erwiesen. Das Artenschutzgutachten habe zahlreiche Funde ergeben. Demnach leben in dem zehn Hektar großen Areal 34 Vogelarten, darunter mit Haussperling und Mehlschwalbe zwei in Rheinland-Pfalz als gefährdet eingestufte. Zudem seien hier vier streng geschützte Fledermausarten heimisch, informierte die Verwaltung.

Übrig bleiben 49.000 Quadratmeter

„Unerwartet gab es außerdem ein Geruchsgutachten“, sagte Bachtler. Das sei wegen der tierhaltenden Betriebe im Osten und südlich des Areals erforderlich gewesen und habe gravierende Folgen gehabt. Die Gutachter kamen nämlich zu dem Schluss, dass aufgrund der Geruchsbelästigung durch diese Betriebe Teile des geplanten Neubaugebiets für Wohnbebauung nicht geeignet sind. „Deshalb mussten wir diese Bereiche aus dem Plangebiet herausnehmen“, erläuterte Bachtler. Als Baufläche bleiben damit 49.000 Quadratmeter übrig. Darauf könnten, Stand jetzt, 64 Einzelhäuser, 15 Doppelhäuser und fünf Mehrfamilienhäuser entstehen. Verkehrsmäßig soll das Gelände über drei Zufahrten ans Straßennetz angeschlossen werden, zwei in der Hauptstraße und eine an der Böhler Straße.

Ein Lärmschutzgutachten wegen der im Süden an das Gebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe laufe derzeit noch. Dafür benötigen die hiermit beauftragten Experten wiederum aktuelle Verkehrszahlen beziehungsweise -prognosen. Um die zu erhalten, soll das Verkehrsgutachten für die Zweite Verkehrsachse – die Ortsrandstraße zum Erschließen der neuen Gewerbeflächen in Dannstadt-Ost – aus dem Jahr 2016 fortgeschrieben werden. Darin ist das Neubaugebiet und das dadurch wohl entstehende Verkehrsaufkommen nämlich noch nicht berücksichtigt. Das Fortschreiben wird rund 11.000 Euro kosten. Wird freies Gelände zugebaut, muss dafür ein Ausgleich geschaffen werden. Die entsprechende 4,3 Hektar große Fläche für das Dannstadter Neubaugebiet soll nördlich des Ortsteils Schauernheim entstehen und an die Ausgleichsflächen für das erweiterte Gewerbegebiet Dannstadt-Ost sowie für das Neubaugebiet Schauernheim-West anschließen.

Straßen könnten als Abkürzung benutzt werden

Marc Hauck (FDP) bezeichnete den Bebauungsplanentwurf als ansprechend. Schauernheim-West sei ähnlich aufgeteilt und von den Bauherren sehr gut angenommen worden. „Ich vermisse die soziale Komponente und einen Spielplatz“, kritisierte Jeanette Klein (Grüne). Ortsbürgermeisterin Manuela Winkelmann (CDU) verwies auf die geplanten Mehrfamilienhäuser. Kinder könnten auf den naturnahen Rasenflächen spielen. Sara Schön (Grüne) befürchtete, dass die Erschließungsstraßen als Abkürzung zwischen Böhler und Hauptstraße missbraucht werden. Das Risiko bestehe, räumte Bachtler ein. Es könne aber durch versetztes Parken oder einen verkehrsberuhigten Bereich verringert werden.

Der Ausschuss empfahl dem Ortsgemeinderat mehrheitlich, den angepassten Aufstellungsbeschluss erneut zu fassen, das Verkehrsgutachten fortzuschreiben, der Ausgleichsfläche zuzustimmen und die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen.

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