Rhein-Pfalz Kreis Gemeindezentrum: Nicht störendes Gewerbe ist zulässig

Bobenheim-Roxheim. Einstimmig hat der Gemeinderat von Bobenheim-Roxheim befürwortet, dass der Bebauungsplan Gemeindezentrum im beschleunigten Verfahren geändert wird. Einem ortsansässigen Dentallaborbetrieb soll es ermöglicht werden, in ein leer stehendes ehemaliges Elektrofachgeschäft in der Haardtstraße umzuziehen.
Aktuell sieht der Bebauungsplan vor, dass das Gemeindezentrum ein allgemeines Wohngebiet ist, in dem Gewerbe, auch nicht störende Betriebe, ausgeschlossen ist. Als dies festgelegt wurde, war das Elektrogeschäft in der Haardtstraße laut Gemeindeverwaltung schon vorhanden und genoss Bestandsschutz. Für einen nachfolgenden Betrieb in diesem Gebäude gilt das nicht. Der Bürgermeister und die Ratsfraktionen sind allerdings der Ansicht, dass Eigentümer der Immobilie die Möglichkeit haben sollen, sie ähnlich zu nutzen wie bisher. Das bedeutet: Exakt für dieses Grundstück wird der Bebauungsplan so geändert, dass dort nicht störendes Gewerbe zulässig ist. Für die Zukunft nach dem Dentallabor heißt das laut einem Beispiel von Bürgermeister Michael Müller (SPD): „Ein Kiosk oder eine Massagepraxis wären möglich, eine Schreinerei aber nicht.“ (ww)